Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Flensburg vom 6. Juni 2019 zu einem Audi SQ5 (Az.: 7 O 90/18).