Der Autohersteller muss beweisen, dass bei der Abgasreinigung alles mit rechten Dingen zugeht und nicht der Verbraucher, dass Abgaswerte manipuliert werden. Das hat das OLG Stuttgart entschieden.
Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart wollte die Landesregierung unbedingt vermeiden. Das ehrgeizige Ziel dürfte nur schwer zu erreichen sein. Schon ab dem 1. September 2019 können Fahrverbote in Stuttgart für Euro 5-Diesel drohen.
In die Diskussion um Diesel-Fahrverbote platzt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. „Das Urteil des EuGH kann zur Folge haben, dass es zu weiteren Diesel-Fahrverboten kommt“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.