Nach EuGH-Urteil drohen neue Diesel-Fahrverbote

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
27.06.201929 Mal gelesen
In die Diskussion um Diesel-Fahrverbote platzt nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. „Das Urteil des EuGH kann zur Folge haben, dass es zu weiteren Diesel-Fahrverboten kommt“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der EuGH hat am 26. Juni 2019 entschieden, dass schon vereinzelte Überschreitungen der Schadstoffbelastung der Luft gegen EU-Recht verstoßen. Es komme nicht auf Mittelwerte an, sondern auf die Werte an individuellen Messstationen (Az.: C-723/17). Zudem könnten die Bürger prüfen lassen, ob die Messstationen richtig platziert sind.

Ausgangspunkt für die Verhandlung vor dem EuGH war die schlechte Luft in der belgischen Hauptstadt Brüssel. Einwohner und eine Umweltschutzorganisation hatten auf die Erstellung eines ausreichenden Luftqualitätsplans und die Errichtung der notwendigen Messstationen geklagt. Ein Gericht in Brüssel legte den Fall dem EuGH vor.

Messstationen an besonders belasteten Standorten

Die Luxemburger Richter entschieden, dass schon Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannten Schadstoffe an einzelnen Messstationen ein Verstoß gegen die Regeln seien. Sinn sei es, Gesundheitsschäden durch Schadstoffbelastungen zu vermeiden. Daher müssten die Messstationen so platziert werden, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen der Grenzwerte minimiert werde.

Die Entscheidung des EuGH ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. "Der EuGH hat die Rechte der Anwohner auf saubere Luft gestärkt, auf Dieselfahrer können aber weitere Fahrverbote zukommen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn die Messstationen müssen dort aufgestellt werden, wo die Schadstoffbelastung am höchsten ist. Das könnte bedeuten, dass in noch mehr Städten die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu hoch ist.

Der EU-Grenzwert für die Stickoxid-Belastung beträgt 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Dieser Wert wurde 2018 in 57 deutschen Städten überschritten. Die höchste Belastung weist Stuttgart mit 71 Mikrogramm auf, dahinter folgen schon Darmstadt und München mit 67 bzw. 66 Mikrogramm. Als einer der Hauptverursacher für die hohe Stickoxid-Belastung gelten Diesel-Fahrzeuge. "Das EuGH-Urteil wird die Diskussion um Fahrverbote daher nicht verstummen lassen", sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Schadensersatz und Widerruf der Autofinanzierung

Dieselfahrer müssen daher nach wie vor damit rechnen, dass bestimmte Straßen oder Zonen für sie tabu sind. Gleichzeitig erleiden ihre Fahrzeuge einen enormen Wertverlust. Für Dieselfahren bieten sich zwei Auswege an. "Sind ihre Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, können Schadensersatzansprüche geprüft werden. Zahlreiche verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen liegen bereits vor", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Alternativ dazu kann auch der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de