Steuerberaterfehler teuer? So sichern Sie Ihren Schadensersatz in 2025

17.04.2025 11 Mal gelesen
Schadensersatz vom Steuerberater? Erfahren Sie Haftungsfallen, Fristen & Beweislast – inkl. aktueller BGH‑Urteile und Praxisleitfaden vom Anwalt erklärt.

Warum Steuerberater heute stärker in der Haftung stehen

Ein Steuerberater begeht eine Pflichtverletzung, wenn er seinem Mandanten einen Vertrag mit einem Dritten empfiehlt, ohne seine eigenen finanziellen Interessen offenzulegen. Der Mandant muss beweisen, dass diese Pflichtverletzung den Schaden verursacht hat, kann jedoch den Anscheinsbeweis nutzen.

Machen Berater Fristenfehler, empfehlen riskante Fonds oder verschweigen Honorarkonflikte, haftet neben ihrer Berufshaftpflicht oft auch der Berater persönlich. Neue Entscheidungen wie BGH, 26. 01. 2023 – IX ZR 115/21 verschärfen die Beratungspflichten – Mandanten haben dadurch bessere Karten, Falschberatung Steuerberater Schadensersatz geltend zu machen.

 

Aktuelle Rechtsprechung im Überblick

 

Die Beklagten, die als Steuerberater in einer GbR tätig waren, betreuten den Kläger seit dem Jahr 2000 in steuerlichen Angelegenheiten. Zur Steueroptimierung rieten sie ihm, sich an eine Vermittlergesellschaft zu wenden und in geschlossene Fonds zu investieren, an denen sie indirekt beteiligt waren. Der Kläger investierte in mehrere Schiffsfonds und forderte später Schadensersatz wegen unzureichender Beratung. Das Landgericht entschied zugunsten des Klägers, und die Berufung der Beklagten blieb weitgehend erfolglos. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Kammergericht.

 

Datum / Aktenzeichen: 06. 12. 2018 – IX ZR 176/16

Kernaussage: Verdeckte Beteiligung am Vermittler = Pflichtverletzung; keine Beratungspflicht zu nicht‑steuerlichen Aspekten, aber Offenlegungspflicht

Bedeutung für Mandanten: Verschweigt der Berater Provisionsinteressen, entsteht ein Ersatz­anspruch

 

Datum / Aktenzeichen: 26. 01. 2023 – IX ZR 115/21

Kernaussage: Versäumt der Berater die Einspruchsfrist, greift der Anscheinsbeweis – es wird vermutet, dass der Bescheid günstiger ausgefallen wäre

Bedeutung für Mandanten: Mandant muss nur den Fristverstoß belegen; Beweislast dreht sich um

 

 

Sechs klassische Haftungsfallen (decken > 80 % aller Fälle ab)

 

  1. Fristenversäumnis (z. B. Einspruch, Umsatzsteuervoranmeldung)
  2. Fehlerhafte Gestaltungsberatung ohne Risikohinweis
  3. Unzureichende Sachverhaltsermittlung – fehlende Belegeprüfung
  4. Verstoß gegen Verbundene‑Geschäfte‑Klausel – eigene Provisionen verschwiegen
  5. Falschbuchungen / falsche Steuerangaben → Nachzahlungen + Zinsen
  6. Verspätete elektronische Erklärungen → Verspätungs- und Säumniszuschläge

 

 

Beweislast & Verjährung: Ihre juristische Checkliste

 

A) Beweisführung (Drei‑Stufen‑Modell)

  1. Pflichtverletzung dokumentieren (E‑Mails, Vollmachten, Gutachten)
  2. Schaden exakt beziffern (Steuernachforderung, Kapital­verlust)
  3. Kausalität plausibel darlegen – oft erleichtert durch Anscheinsbeweis

 

 

B) Verjährung (§ 195 BGB)

  • Regelfrist: 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis
  • Hemmung möglich durch außergerichtliche Verhandlungen (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) oder Schlichtung (§ 76 StBerG)

 

  • Mandatsunterlagen sichern – schafft eine belastbare Beweisbasis.
  • Schaden berechnen – legt die genaue Anspruchshöhe fest.
  • Anwaltliche Ersteinschätzung einholen – liefert Chancen‑ und Risikoanalyse.
  • Schriftliche Schadensersatzforderung mit Fristsetzung stellen – hemmt Verjährung und erhöht Vergleichsdruck.
  • Schlichtung oder Klage einleiten und Versicherung einbeziehen – führt kosteneffizient zu Vergleich oder Urteil.

 

 

Praxisbeispiel 2025

 

Ein E‑Commerce‑Unternehmer verliert 60 000 € Umsatzsteuer­erstattung, weil der Berater die Frist verpasst. Dank BGH IX ZR 115/21 genügte der Nachweis des Versäumnisses; die Berufshaftpflicht erstattete den kompletten Schaden.

 

 

Fehler des Steuerberaters und Schadensersatz: Wie Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte erhalten

 

Die Haftung eines Steuerberaters ist ein komplexes Thema, das sowohl Mandanten als auch Steuerberater betrifft. Fehler können teuer werden, und es ist wichtig, dass sowohl Mandanten als auch Steuerberater ihre jeweiligen Pflichten kennen und sorgfältig erfüllen. Falls Sie glauben, durch einen Fehler oder eine Falschberatung Ihres Steuerberaters finanziellen Schaden erlitten zu haben, welcher unter deren Haftung fällt, und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

 

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 04202 / 6 38 37 0 oder per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de.

 

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.

 

 

 

Link zum Rechtsartikel Schadenersatz Steuerberater:

 

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