Das Landgericht Ravensburg bleibt seiner verbraucherfreundlichen Linie treu und hat mit Urteil vom 7. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der VW-Bank auch Jahre nach Abschluss noch wirksam erfolgt ist (Az.: 2 O 426/18).
Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags ist für Vermieter nun schwer möglich, solange der Mieter seinen Pflichten nachkommt. Anders sieht das aus, wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht.
Mit Hinweisbeschluss vom 5. März 2019 hat das OLG Karlsruhe deutlich gemacht, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 13 U 142/18).