OLG Karlsruhe: Käufer im VW-Abgasskandal hat Anspruch auf Schadensersatz

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
21.05.201967 Mal gelesen
Mit Hinweisbeschluss vom 5. März 2019 hat das OLG Karlsruhe deutlich gemacht, dass es VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig hält (Az.: 13 U 142/18).

Das OLG stellte klar, dass ein vom VW-Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung verlangen könne. Er habe Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Im konkreten Fall ging es um einem vom Abgasskandal betroffenen VW Sharan BlueMotion mit 2-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5. In erster Instanz hatte das Landgericht dem Kläger Schadensersatz zugesprochen. VW müsse den Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Dass die Berufung der Volkswagen AG gegen dieses Urteil so gut wie keine Erfolgsaussichten hat, machte das OLG Karlsruhe mit einem Hinweisbeschluss vor dem Berufungsverfahren deutlich. Durch die Abgasmanipulationen habe dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung gedroht. Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch nicht nachträglich die Zulassung entzogen wird. Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer getäuscht worden und diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags. Schon im Abschluss des Kaufvertrags liege auch die Schädigung des Käufers, die durch ein Software-Update nicht beseitigt werden könne. Dies sei lediglich als ein Angebot zur Schadenswiedergutmachung zu bewerten, so das OLG.

Die unzulässige Abschalteinrichtung stelle zudem auch einen erheblichen Mangel dar. Durch diesen Mangel sei der elementare Zweck eines Autokaufs, nämlich die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen, gefährdet, weil dem Fahrzeug der Verlust der Zulassung droht, führte das Gericht weiter aus.

Zudem habe VW auch sittenwidrig gehandelt. Dies ergebe sich aus dem nach Ausmaß und Vorgehen besonders verwerflichen Charakter der Täuschung von Kunden, unter Ausnutzung ihres Vertrauens in eine öffentliche Institution (Kraftfahrt-Bundesamt) und unter Inkaufnahme nicht nur der Schädigung der Käufer, sondern auch der Umwelt allein im Profitinteresse, so das OLG Karlsruhe.

Insgesamt habe VW den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei zum Schadensersatz verpflichtet. Volkswagen müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

"Auch das OLG Köln hat Anfang des Jahres bereits entschieden, dass es VW aufgrund der Abgasmanipulationen für schadensersatzpflichtig hält. Die Rechtsprechung wird immer verbraucherfreundlicher, so dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Diese sollten aber bis Ende 2019 geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung droht", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de