LG Ravensburg – Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank wirksam

OLG Frankfurt: Erfolgreicher Widerruf bei veralteter und zugleich fehlerhafter Belehrung
24.06.201951 Mal gelesen
Das Landgericht Ravensburg bleibt seiner verbraucherfreundlichen Linie treu und hat mit Urteil vom 7. Mai 2019 entschieden, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der VW-Bank auch Jahre nach Abschluss noch wirksam erfolgt ist (Az.: 2 O 426/18).

"Der Widerruf eines Kredits zur Autofinanzierung ist eine interessante Möglichkeit auch aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Denn oft liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Das hat zur Folge, dass nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird", erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ein solches verbundenes Geschäft lag auch in dem Fall vor dem LG Ravensburg vor. Der Verbraucher kaufte 2016 einen VW Golf und finanzierte den Kauf über einen Kreditvertrag mit der VW-Bank. Der Darlehensvertrag kam unter Mitwirkung des verkaufenden Autohauses zu Stande, das das Darlehen vermittelte. Etwa zwei Jahre später erklärte der Verbraucher den Widerruf des Darlehensvertrags, da er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.

Das LG Ravensburg gab dem Verbraucher recht. Die Widerrufsinformation sei nicht ordnungsgemäß erfolgt und die Widerrufsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt worden. Die in dem Darlehensvertrag enthaltenen Widerrufsinformationen seien missverständlich, so das LG Ravensburg. In den Darlehensbedingungen sei zu Punkt 6 "Widerruf" festgelegt, dass der Darlehensnehmer im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrags eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen habe. Dieser Hinweis sei unrichtig, so das Gericht. Durch diese Information entstehe beim durchschnittlich verständigen Darlehensnehmer der falsche Eindruck, dass er jede durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Wertminderung ersetzen muss, also auch dann, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig war. Diese Fehlinformation sei für den Verbraucher irreführend und auch geeignet, ihn von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, so das LG Ravensburg. Der Darlehensvertrag konnte daher immer noch wirksam widerrufen werden.

"Der erfolgreiche Widerruf bedeutet in der Praxis, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten inklusive einer möglichen Anzahlung zurückbekommt", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Rechtlich umstritten ist, ob die Bank einen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen kann.

Der Widerruf kann eine interessante Option nicht nur für Dieselfahrer sein. Beim Widerruf spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Entscheidend ist nur, ob die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. "Unserer Einschätzung nach sind auch anderen Banken Fehler unterlaufen, die den Widerruf des Darlehens ermöglichen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

 

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