Illegales Schweizer Konto – Identitätsdiebstahl und Kontoeröffnungsbetrug
Wie ein harmloses Online-Inserat zu Geldwäschevorwürfen führte – ein Fall aus unserer Kanzlei
Wer meint, Kontoeröffnungen seien bürokratisch, aber ungefährlich, kennt die Schattenseite des digitalen Bankwesens noch nicht: Identitätsdiebstahl und Kontoeröffnungsbetrug sind keine Seltenheit – besonders dann, wenn finanzielle Sorgen auf fragwürdige Angebote treffen. Der folgende Fall zeigt, wie schnell man durch gut gemeintes Mitwirken in echte strafrechtliche Turbulenzen geraten kann.
Ein Konto auf Ihren Namen – aber nicht für Sie
Unsere Mandantin, eine Schweizerin in Geldnot, entdeckte online ein Angebot: 1.200 Franken für die Eröffnung eines Bankkontos – auf ihren Namen, aber zur Nutzung durch einen angeblichen Autohändler. Ausweiskopie und „Gewerbeanmeldung“ inklusive. Alles schien sauber, also eröffnete sie das Konto – und übergab kurz darauf sämtliche Zugangsdaten per WhatsApp.
Was sie nicht wusste: Das Konto wurde zur Abwicklung dubioser Zahlungen genutzt – unter anderem für einen angeblichen Goldverkauf, bei dem das Gold nie geliefert wurde. Das Geld verschwand – unsere Mandantin blieb zurück. Mit einem Ermittlungsverfahren.
Gutgläubigkeit schützt nicht vor Strafbarkeit
Obwohl sie selbst keinen Zugriff mehr hatte, lief das Konto weiterhin offiziell auf ihren Namen. Das reichte aus, um sie ins Visier der Schweizer Strafverfolgungsbehörden zu bringen. Der Vorwurf: Gehilfenschaft zur mehrfachen Geldwäscherei gemäß Art. 305 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 25 StGB – sowie mehrfache Urkundenfälschung wegen unwahrer Angaben bei der Kontoeröffnung.
Besonders brisant: Sie hatte im Eröffnungsformular erklärt, allein wirtschaftlich berechtigt zu sein – obwohl sie wusste, dass jemand anderes das Konto nutzen würde. Ein kleiner Haken mit großer Wirkung. Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe.
Lehre aus dem Fall: keine Konten für Fremde
Der Fall zeigt deutlich: Kontoeröffnungsbetrug funktioniert nur, wenn jemand bereit ist, seinen Namen für andere herzugeben – oft aus Unwissenheit oder in der Hoffnung auf schnelles Geld. Doch statt eines Zuverdienstes drohen Ermittlungen, Strafverfahren und ein hartnäckiger Eintrag in der Akte.
Unsere Empfehlung: Wenn jemand für Ihre Kontodaten zahlen will – Finger weg. Und wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot legal ist, fragen Sie lieber vorher uns statt nachher die Polizei.
Identitätsdiebstahl oder Kontoeröffnungsbetrug? Wir helfen weiter.
Sie vermuten, Opfer eines betrügerischen Kontomodells geworden zu sein? Oder wurden sie unter Druck gesetzt, ein Konto für jemand anderen zu eröffnen? Dann melden Sie sich. Wir beraten Sie diskret, kompetent – und bevor es zu spät ist.
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