Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 250 CDI – Käufer bekommt Geld zurück

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
09.07.201987 Mal gelesen
Ein Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 steht nicht auf der Liste der Diesel-Fahrzeuge, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG dennoch zu Schadensersatz.

Ein Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 steht nicht auf der Liste der Diesel-Fahrzeuge, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG dennoch zu Schadensersatz, weil sie den Käufer eines Mercedes GLK 250 CDI vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 23 O 127/18).

Der Kläger hatte den Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr 2012 bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug ist nicht von einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA betroffen. Den gab es zwar für europaweit rund 670.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge, allerdings waren davon ausnahmslos Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen. Das Fahrzeug des Klägers war Teil einer freiwilligen Service-Maßnahme von Mercedes.

Der Kläger machte dennoch Ansprüche gegen Daimler geltend. Er vertrat die Meinung, dass in dem Fahrzeug gleich mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. ein sog. Thermofenster, das dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird. Das Fahrzeug verfüge daher nicht über die Voraussetzungen für die EG-Typengenehmigung und weise im Straßenverkehr einen erheblich höheren Schadstoffausstoß auf als im Prüfmodus.

LG Stuttgart: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

Das LG Stuttgart entschied, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Durch das Thermofenster werde die Abgasrückführung in niedrigen Temperaturbereichen reduziert, wobei es unerheblich sei, bei welchen konkreten Außentemperaturen die Reduktion der Abgasrückführung erfolge. Eine Abschalteinrichtung sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig sei, um den Motor vor Beschädigungen zu schützen. Dies sei bei dem Thermofenster aber nicht der Fall. Eine Abschalteinrichtung sei nicht notwendig, wenn sie schon unter üblichen alltäglichen Nutzungsbedingungen arbeite. Dies gelte umso mehr, wenn es auch andere technischen Möglichkeiten gebe, führte das Gericht aus.

Schadensersatz auch ohne Rückruf durch KBA

Bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann keine EG-Typengenehmigung erteilt werden. Wurde die Genehmigung dennoch erteilt, kann das Kraftfahrt-Bundesamt entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dass es noch zu keinem amtlich angeordneten Rückruf gekommen ist, bedeute nicht, dass dieser von vornherein ausgeschlossen war oder auch in Zukunft nicht droht, so das LG Stuttgart. "Das ist umso bemerkenswerter, da dadurch deutlich wird, dass es für die Schadensersatzansprüche der betroffenen Mercedes-Käufer unerheblich ist, ob das KBA einen Rückruf angeordnet hat", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das LG Stuttgart geht weiter davon aus, dass Teile des Vorstands Kenntnis von den Abschalteinrichtungen hatten. Unterm Strich seien die Käufer daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und haben Anspruch auf Schadensersatz. Der Kläger kann seinen Mercedes GLK 250 CDI nun zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Betroffene Mercedes-Fahrer können ihre Ansprüche geltend machen. Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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