Unterhaltsreduzierung wegen Kurzarbeit?

Unterhaltsrecht
28.03.20095157 Mal gelesen
Am 8. Dezember 2008 wurde bei der Daimler AG zwischen der Werkleitung und dem Betriebsrat eine Vereinbarung dahingehend getroffen, daß die Produktion im Sindelfinger Werk unter den Bedingungen der Kurzarbeit in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 gefahren wird. Zwischenzeitlich wurde dies verlängert, bis zu 18 Monate kann die Kurzarbeit gehen, und viele andere Unternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche, haben nachgezogen und werden dies auch noch weiterhin tun.

Welche Auswirkungen hat dies auf eine Unterhaltsverpflichtung, wenn der Unterhaltsverpflichtete von der Kurzarbeit betroffen ist?

Finanziell bedeutet die Vereinbarung zunächst, daß die Betroffenen Kurzarbeitergeld erhalten; hinzu kommt - beispielsweise bei der Daimler AG - ein Zuschuß des Arbeitgebers aufgrund des Manteltarifvertrages, so daß insgesamt 80 % des Bruttoentgeltes erreicht werden können (ohne Schichtzuschläge).

Dies bedeutet eine Herabsenkung des Bruttoeinkommens um 20 % und damit eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse, welche Voraussetzung für eine Unterhaltsabänderung ist, zumal momentan nicht absehbar ist, wie lange die Kurzarbeit bei der Daimler AG dauern wird.

Betroffenen der Daimler AG raten wir daher, ihre Zahlungsverpflichtungen anwaltlich überprüfen zu lassen, egal, ob dies Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt betrifft.

Dasselbe gilt natürlich auch für Mitarbeiter anderer Firmen, nicht nur in der Automobilbranche.