Car Allowance beim Unterhalt BGH 21.10.2020

Car Allowance
04.12.2020160 Mal gelesen
Muss aus der Car Allowance Unterhalt gezahlt werden?

Bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen geht es um die Bewertung, welcher Sachwert dem Unterhaltspflichtigen durch die Möglichkeit der privaten Nutzung zufließt, ohne dafür die entsprechenden Kosten aufbringen zu müssen. 

Anders aber verhält es sich bei der Car Allowance. Hier erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss für die dienstliche Nutzung eines von ihm selbst anzuschaffenden PKW. 

Der Bundesgerichtshof (XII ZB 201/19) entschied am 21.10.2020 über die Frage, in welcher Höhe die Car Allowance bei der Ermittlung des für den Unterhalt einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen ist. 

Demnach muss ermittelt werden, welche Kosten durch die dienstliche Nutzung entstehen. Diese sind dann von der Car Allowance abzuziehen. Der verbleibende Rest prägt das unterhaltsrechtliche Einkommen

Wird die Car Allowance durch die Kosten der dienstlichen Nutzung vollständig aufgebraucht, muss hieraus kein Unterhalt gezahlt werden. 

Maßgeblich sind sämtliche Kosten wie Leasingrate, Versicherung, Verbrauch, Reparaturen usw. Aus den Gesamtkosten sind die anteiligen Kosten für die dienstliche Nutzung heraus zu rechnen. Eine pauschale Ermittlung der Kosten mit ? 0,20 pro gefahrenem Kilometer hat der BGH nicht beanstandet. 

Die Fahrten zur Arbeit zählen nicht zur dienstlichen Nutzung, sondern dienen privaten Zwecken. Sie können als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit geltend gemacht werden.

Die Car Allowance wird demnach vergleichbar mit dem Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens bei der Berechung des Unterhalts durchaus zu berücksichtigen sein.