Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Internetkonzern ein

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Internetkonzern ein
03.03.2016317 Mal gelesen
Das Bundeskartellamt hat am 2. März ein Verfahren gegen einen Internetriesen eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, so die Behörde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Einschätzung des Bundeskartellamts könnte das Internetunternehmen seine marktbeherrschende Stellung im Bereich sozialer Netzwerke missbrauchen und damit gegen das Kartellrecht verstoßen.

Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilt, geht sie dem Anfangsverdacht nach, dass das Unternehmen durch die Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung missbrauche und gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoße. Ein entsprechendes Verfahren wurde jetzt eingeleitet. Für werbefinanzierte Internetdienste hätten die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Daher müsse auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Nutzer über Art und Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt wurden, so der Präsident des Bundeskartellamts in einer Pressemitteilung.

Kritikpunkt ist, dass das Internetunternehmen von seinen Nutzern eine Einwilligung der Datenerhebung und Datennutzung verlange. Die Erstellung der Nutzerprofile ermögliche Unternehmen ein zielgenaues Werben. Nach dem nationalen Datenschutzrecht bestünden erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise. Sollte ein Zusammenhang mit der marktbeherrschenden Stellung bestehen, könnte auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegen. Das Bundeskartellamt führt das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzverbänden, Datenschutzbeauftragten, der Europäischen Kommission sowie Wettbewerbsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten.

Um einen funktionierenden und vielgestaltigen Wettbewerb zu gewährleisten, werden Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung streng geahndet und ziehen entsprechende Sanktionen nach sich.

Um zeitaufwendige und kostenintensive rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten im Kartellrecht versierte Rechtsanwälte frühzeitig hinzugezogen werden. Sie können prüfen, ob kartellrechtliche Bedenken bestehen können und überwinden möglicherweise bestehende Schwierigkeiten. Sollten bereits Forderungen gegen das Unternehmen wegen vermeintlicher Kartellrechtsverstöße bestehen, übernehmen kompetente Rechtsanwälte auch die Abwehr der Ansprüche. Im umgekehrten Fall können auch Forderungen gegen Unternehmen geltend gemacht werden, die gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

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