Ohne wirtschaftliches Risiko gibt es keine Selbständigkeit

Ohne wirtschaftliches Risiko gibt es keine Selbständigkeit
22.03.2017158 Mal gelesen
Immer wieder werden gerade bei Ärzten und Zahnärzten die Verträge in Bezug auf die Zusammenarbeit hin überprüft.

Ergibt es sich, dass die Vertragsgestaltung z. B. das wirtschaftliche Risiko eines Beteiligten ausschließt, oder in nicht unerheblichem Umfang einschränkt, besteht die Gefahr, den Status der Selbständigkeit zu verlieren. So entschied jüngst das LSG Baden-Württemberg, dass eine Ärztin in einer Gemeinschaftspraxis nicht selbständig tätig ist, da sich ihr Gewinn nach folgender Formel definierte: Honorar mal 30%. Auch wenn die Parteien vertraglich vereinbarten, dass sie gleichberechtigt und einander nicht weisungsbefugt sind, reichte dieses nicht. Das Gericht sah in der Ärztin eine sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin, der Praxisinhaber muss über 13.000,00 € Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Rechtsanwalt Schwarz: "Die jüngsten sozialversicherungsrechtlichen Entscheidungen zum Thema Selbständigkeit sind eindeutig, die Tendenz geht klar zur Versagung dieser, dieses hat weit über das Sozialversicherungsrecht hinaus reichende Folgen. Eine dementsprechende Vertragsgestaltung, insbesondere aber die Gestaltung der tatsächlichen Zusammenarbeit ist deshalb unabdingbar!"

Rechtsanwalt Schulte-Bromby: "Stimmt, so kann es dadurch auch zu Auseinandersetzungen mit der KV kommen und erhebliche Nachzahlungen sowie strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Und damit hört es noch nicht auf."

Treppner: "Leider wahr, denn oftmals hat dieses ganz gravierende Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung. Schnell verliert man dadurch auch den Status der Freiberuflichkeit. Wir müssen immer wieder erleben, dass gut gemeinte Verträge schlecht geschrieben sind und meist nicht den Blick fürs Ganze haben. Da ist es schon gut, dass wir hier mit Steuer-, Medizin- und Arbeitsrecht interdisziplinär aufgestellt sind und so die Beratung aus einem Guss bieten können."

 

Mehr Informationen: https://www.steuerberatung-ajt-neuss.de/steuerberatung-fuer-heilberufe