Beim Sammeln von Fahrverboten muss eins und eins nicht zwei sein

Staat und Verwaltung
06.02.20081041 Mal gelesen

Wer viel unterwegs ist, dem kann es schnell passieren, dass er gleich mehr als nur ein Bußgeldverfahren mit drohendem Fahrverbot am Hals hat. In diesen Fällen kann es wichtig sein, die Vollstreckung der Fahrverbote aufeinander abzustimmen.

In häufigen Konstellationen  kann eine geschickte Verteidigungstaktik es nämlich ermöglichen, dass mehrere Fahrverbote überlappend oder sogar vollständig nebeneinander ablaufen. Wem dann z.B. in verschiedenen Verfahren je ein Monat Fahrverbot droht, muss deshalb nicht automatisch zwei Monate auf den Führerschein verzichten. Wichtig ist dabei, dass man rechtzeitig einen Verteidiger in die Verfahren einbindet. Dieser kann nach Einspruchseinlegung durch Ausschöpfen der gesetzlichen Möglichkeiten dafür Sorgen, dass die bei mehreren Fahrverboten mit Schonfrist (auch "Viermonats-Frist" genannt) vorgesehene Anschlussvollstreckung, d.h. die Addition der Fahrverbote, umgangen wird. Er wird bei mehreren Fahrverboten, die ohne Schonfrist angeordnet werden, darauf achten, dass keine unrechtmäßige Vollstreckung der Fahrverbotsfristen hintereinander vollzogen wird und kann bei gemischten Fahrverboten durch frühzeitigen Antrag auf Verbindung der Verfahren eine Addition der Fahrverbote schon im Vorfeld vermeiden. Praktischerweise kann übrigens durch einen solchen Verbindungsantrag  - besonders, wenn die Behörden ortsverschieden sind - die so genannte "fahrverbotsfeindliche Verfahrensdauer" (die tritt in der Regel zwei Jahre nach der letzten Tat ein) erreicht werden.  

Mindestens genauso wichtig ist es natürlich den Punktestand in Flensburg und die dortigen Löschungs- und Tilgungsfristen im Auge zu haben. Auch die rechtzeitige Teilnahme an einer Maßnahme zum Punkteabbau darf als Chance nicht übersehen werden. Wird gegen einen Bußgeldbescheid nicht Einspruch einlegt, können gerade die Punktesammler unter den Autofahrern wertvolle Maßnahmen zur Sicherung der Fahrerlaubnis leichtfertig verspielen.  

 

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Der Verfasser, Rechtsanwalt Christian Demuth, ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Verkehrsbußgeld- und Strafrechts tätig.