Mit dem Rad auf dem Gehweg - Ohne Privathaftpflicht kann das SEHR teuer werden...

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
08.06.20101291 Mal gelesen
Der moderne Mensch glaubt sich gegen die wesentlichen durch eigene Unachtsamkeit verursachten Unfälle im Straßenverkehr abgesichert. Dies ist Folge des in Deutschland - anders als z.B. in den USA - sehr gut funktionierenden Pflichtversicherungssystems. Was hierbei übersehen wird, ist, dass man auch als Radfahrer und sogar als Fußgänger Unfälle mit schweren - teuren - Folgen verursachen kann. Auch als Radfahrer bzw. Fußgänger muß man für die verursachten Schäden aufkommen. Dabei geht es nicht nur um den Sachschaden, sondern auch um Schmerzensgeld und Folgeschäden (z.B. Gesundungskosten usw.). Ohne Rechtsvertretung läuft der "Schädiger" Gefahr, zu hohe Forderungen z.B. hinsichtlich des Schmerzensgeldes zahlen zu sollen oder aus Verzweiflung den Ausgleich anderer Posten (z.B. Ersatzforderungen der Krankenkasse) nicht zu zahlen. Ein anderes Problem kann sich daraus ergeben, dass der "Schädiger" nach aktueller Rechtsprechung gar nicht alleine die Schuld trägt, also eine "Quote" anzusetzen ist. Hiermit ist er in der Regel überfordert.

Gerade brachte ich mein Kind zur Schule, als ich auf dem Rückweg zum Auto ein Geräusch hörte. Ich drehte mich um und konnte gerade noch zur Seite springen. Zum Glück, die Radfahrerin, die meinen Weg auf dem Gehweg abschnitt, setzte ihre Fashrt nämlich ohne jedes Schuldbewußtsein auf dem Gehweg fort. Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätte die Schuld bei ihr gelegen, sie müsste für Schmerzensgeld, Gesundheitsbehandlung, meinen Verdienstausfall, ggf. die zerstörte Anzughose, bei schlimmer Verletzung den Haushaltsführungsschaden usw. tragen. Eine private Haftpflicht wäre im Regelfall eintrittspflichtig.

Natürlich ist das Schmerzensgeldanspruch anhand der üblichen Rechtsprechung zu bemessen. Aus eigener Kraf könnte die Unfalfahrerin mir jedoch kaum nachweisen, dass ich zu hohe Forderungen formulieren würden.

Sollte ich aufgrund einer Knieplatzwunde zwei Monate arbeitsunfähig sein, wäre es für sie schwer, mir nachzuweisen, dass ich

1. meine überwiegend sitzende Tätigkeit durchaus ausüben könnte

2. in Wirklichkeit z.B. aufgrund eines alten schon vorher schmerzhaften Meniskusleidens zuhause bleibe (glückicherweise ein fiktives Beispiel).

Derartige Finessen sind z.T. nur mit Gutachten oder zumindest Arztberichten auszuloten, die wiederum Geld kosten und in der Realität anders ausfallen, wenn der Geschädigte sie beibringt als wenn sie vom gegnerischen Anwalt oder gar dem Versicherer angefordert werden.

Auch die Vielzahl von zerstörten iPods, DigiCams, Handys und Ming-Vasen (Scherz) in solchen Fällen überascht.

Die Moral von der Geschicht: Sie sollten sich überlegen, ob Sie sich nicht auch, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, anwaltlich beraten lassen.

Sollte die "Quote" klar sein, gibt es einige Punkte, in denen Sie in der Regel tatsächlich zahlen müssen. Dies sind der Höhe nach unstreitige Positionen wie Rückforderungen von Seiten der Krankenkasse oder u.U. des Arbeitgebers. Dies gilt, sofern die Positionen wirklich dem Unfall (ggf. erkennbar an Daten und Diagnose) zuzuordnen sind.