Unfallversicherungspflicht privater Bauhelfer

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.02.20111373 Mal gelesen
Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau mit anpacken, sind sie als Helfer des Bauherrn automatisch wie "echte" Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert.

Bauarbeiten sind alle Arbeiten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Baumaßnahme, also Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten, aber auch Abbruch-, Erd- und Bodenkultivierungsarbeiten. Ob die Arbeit unentgeltlich oder gegen Lohn erfolgt, ist unerheblich. Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung befreit nicht von dieser gesetzlichen Unfallversicherung. Der Bauherr muss Eigenbauarbeiten bei der Bau-BG anmelden, wenn private Helfer tätig werden und die festgesetzten Beiträge an die Bau-BG zahlen. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit. Die Beiträge werden nach einem fiktiven, für die Helferstunden zugrunde gelegten Arbeitsentgeld berechnet. Macht der Bauherr keine oder unzutreffende Angaben, kann die BG eine Schätzung vornehmen. Dies kann zu weit überhöhten Beiträgen führen, wie der nachfolgende Fall zeigt:

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