Vorteile unabhängiger Kfz-Gutachten

Reise und Verbraucherschutz
28.10.20093273 Mal gelesen
Niemals den Vorschlag der Versicherung annehmen, einen "Versicherungsgutachter" einzuschalten.

Nach einem Unfall droht neuer finanzieller Verlust. Falsche Gutachten schädigen Autofahrer: Viele Gutachten, die den Unfallschaden an einem Fahrzeug beziffern sollen, benachteiligen die Autofahrer. Darauf hat der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen hingewiesen. Elmar Fuchs, Verkehrsjurist und Geschäftsführer des Kfz-Experten-Verbandes, stellte einen Vergleich vor, nach dem Autofahrer durch unqualifizierte Gutachten um ihre finanziellen Ansprüche gebracht werden. Es käme daher mehr denn je darauf an, dass Autofahrer Schadengutachten nur durch qualifi zierte und unabhängige Gutachter erstellen lassen, wie sie zum Beispiel im BVSK organisiert sind, der seine Mitglieder sowohl auf technischem wie auch juristischem Gebiet ständig weiter bildet.

"Wir haben festgestellt, dass in vielen Gutachten bei der Kalkulation der Reparaturkosten nur die "mittleren Stundenverrechnungssätze" der DEKRA berechnet werden, obwohl der Autofahrer gemäß aktueller Rechtsprechung Anspruch auf die Erstattung der vollen Lohnkosten einer Marken-Werkstatt hat", erläuterte der BVSK Geschäftsführer. "Werden zu geringe Lohnkosten kalkuliert, verliert der Autofahrer zum Teil erhebliche Schadensersatzbeträge wenn er fiktiv auf Basis des Gutachtens abrechnet." Auch wenn der Autofahrer seinen Wagen nicht reparieren lasse, habe er nach Auffassung der Gerichte Anspruch auf Auszahlung der vollen Lohnkosten einer markengebundenen Werkstatt, betonte Fuchs. Bewusst verschwiegen oder schlicht vergessen werde zudem häufig auch die Berechnung des Wertverlustes eines Unfallwagens. Fuchs: "Diese so genannte merkantile Wertminderung muss dem Geschädigten von der Versicherung erstattet werden." Auch die Restwertermittlung bei einem Totalschaden müsse nicht an den für den Autofahrer oft ungünstigen Höchstgeboten von Restwertbörsen der Kfz-Branche festgemacht werden. Die BVSK Sachverständigen würden hingegen die realistischeren Preise des regionalen Automarktes am Wohnort des Autofahrers berücksichtigen.

Fuchs: "Wer bei einem Unfall zum Schaden an seinem Auto nicht auch noch finanzielle Verluste beklagen möchte, sollte sich rechtzeitig erkundigen, wo ein BVSK-Sachverständiger in der Nähe arbeitet." 

Auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein betont die Notwendigkeit der Wahl eines freien Sachverständigen: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich allein um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. In diesem Fall können Sie den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen. 

Mein Tipp: Auf Sachverständigenorganisationen, die mit Versicherern zusammenarbeiten, wie zum Beispiel DEKRA oder CARExpert, müssen Sie sich nicht verweisen lassen. Örtliche Verkehrsanwälte können Ihnen unabhängige Sachverständige benennen. Die Versicherung hat kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug machen und kann grundsätzlich auch keine Nachweise darüber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht. 

Unfallgeschädigte werden zunehmend verunsichert und mit fadenscheinigen Argumenten davon abgehalten, die berechtigten Ansprüche durch einen Verkehrsanwalt durchsetzen zu lassen. Hier ziehen Werkstätten und Versicherungen an einem Strang. Beim typischen Auffahrunfall heißt es dann: "Die Sache ist ganz klar, da braucht man keinen Anwalt". Unterschätzen Sie nicht die psychologische Komponente dieser "Abfangtaktik": Der Anwalt wird in die Ecke eines Streithammels geschoben. Dem Unfallopfer wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Fährt man vielleicht zu große Geschütze mit einem Anwalt auf? Alles Quatsch, denn Ihr Verkehrsanwalt korrespondiert ja nicht mit dem tatsächlichen Schädiger, sondern ausschließlich mit dessen Haftpflichtversicherung. In der Regel erfährt der Schädiger gar nicht, dass der Unfall über einen Anwalt abgewickelt wird.

Die Kosten des Verkehrsanwaltes trägt bei klarer Haftungslage immer die gegnerische Versicherung, und das hat gute Gründe: Der Gesetzgeber will damit Waffengleichheit zwischen dem Unfallopfer und dem Versicherungskonzern schaffen.

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