Wer hat Angst vorm schwarzen Mann (Bei der jetzigen Witterung und der früh einsetzenden Dunkelheit sind gerade "in Winterfarben gekleidete" Fußgänger für den Autofahrer nicht zu sehen)

Reise und Verbraucherschutz
15.12.20071098 Mal gelesen

Mir fielen Sie in den letzten regnerischen Tagen gehäuft auf: dunkle Schatten auf der Fahrbahn, die bei dem schlechten Wetter "mal schnell über die Straße huschten". Oft kann man nur von Glück sagen, dass es nicht zum Unfall kam. Da geht einem schon durch den Kopf, wie leicht ein Unfall mit erheblichem Personenschaden zustande kommen könnte.

Wie sieht denn die Haftungslage aus, wenn ein Fußgänger abseits eines Fußgängerüberwegs auf der Fahrbahn von einem PKW erfasst wird?

Das LG Hagen gab in seinem Urteil vom 14. Januar 2005 (AZ: 9 O 224/03) dem Autofahrer recht, selbst, wenn dieser nur 30km/h und nicht 50-55km/h schnell gewesen wäre, hätte er in der konkreten Situation nicht rechtzeitig bremsen können.

Nicht so glimpflich ging der Rechtsstreit vor dem OLG Nürnberg (Urteil vom 11.10.2002, AZ: 6 U 1150/02) für den PKW-Fahrer aus. Zwar handelte es sich auch in diesem Fall um einen dunkel gekleideten Passanten, der sogar betrunken im Dunkeln auf der Fahrbahn erfasst wurde, doch dem Fahrer wurde vorgehalten, er habe das Sichtfahrgebot außer Acht gelassen, sei also zu schnell oder unaufmerksam unterwegs gewesen. Auch die Berufung konnte die Teilschuld des Fahrers nur von 1/3 auf 1/6 herabsetzen.

Einem Biker, der bei Regen zusätzlich durch Tropfen auf dem Visier beeinträchtigt wurde, wurden sogar 2/3 der Schuld zugeschrieben (OLG Hamm, Urteil vom 31. 5. 2001, AZ: 6U28/01).

Handelt es sich bei den geschilderten Fällen um Einzelfälle?

Kaum! Nach Daten des Statistischen Bundesamtes kamen im vergangenen Jahr im Straßenverkehr 711 Fußgänger ums Leben, davon 267 (38 Prozent) in den Monaten November, Dezember und Januar. Knapp drei Viertel von ihnen starben bei Unfällen in der Dunkelheit. Die Mehrzahl der in dieser Zeit tödlich verunfallten Fußgänger war älter als 65 Jahre.

Zwei typische Meldungen aus den letzten Tagen:

Radio Sauerland am 07.12.07: "Ein 81-jähriger Fußgänger ist am Hennesee tödlich verunglückt. Der Mann wollte die B 55 überqueren. Ein LKW-Fahrer sah ihn wegen der Dunkelheit und des Regenwetters zu spät und erfasste ihn."

Kölnische Rundschau" vom 17.11.2007: "Sie hat den Fußgänger nicht bemerkt, der am 24. November vergangenen Jahres gegen 18.10 Uhr von der Luisenstraße aus die Frauenberger Straße in Euskirchen überqueren wollte. Die damals 19-jährige hatte zwar nach eigenem Bekunden nach einem Aufschrei ihrer Mutter noch eine Vollbremsung eingeleitet. Doch zu spät. Der alte Mann mit dem Gehstock hatte die Straße fast überquert, als er von dem Fiesta erfasst und zu Boden geschleudert wurde. Wenige Tage nach dem schweren Zusammenstoß starb der 82-jährige Euskirchener an den Folgen seiner Verletzungen."

In diesem Fall traf die Autofahrerin, obwohl sie nicht schnell gefahren war, nach Einschätzung des Sachverständigen und des Gerichtes eine Teilschuld. Ihr linker Scheinwerfer war verstellt, durch diesen Mangel habe sie den Fußgänger überhaupt erst so spät gesehen!

Die Fakten hinter dem Problem:

Nachts beträgt die Sehleistung des Menschen nur noch ein Zwanzigstel des Tageswertes. Ab dem 45. Lebensjahr nimmt die Blendungsempfindlichkeit zu und ab dem 55. Lebensjahr die Nachtsicht ab.

Besonders unglücklich nennt der Deutsche Versicherungsrat die Kombination aus trüber Sicht, Nebel, Regen und Schnee und den herbst- und wintertypischen gedeckten Farben der modischen Bekleidung. Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) ergab, dass nur ca. 40 % aller Bundesbürger auf helle Kleidung achten, wenn sie zu Fuß unterwegs sind. Reflektoren spielen eine noch untergeordnetere Rolle, die Rede ist von im Alltag kaum wiederzufindenden 27 %.

Sieht man davon ab, dass auf heller Kleidung Schmutzspritzer natürlich leichter zu sehen sind, bedeutet helle Bekleidung einen großen Vorteil:
Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer im Dunkeln schon aus einer Entfernung von 80 - 90 Metern, einen dunkel gekleideten hingegen erst aus 25 - 30 Metern. An der Kleidung befestigte Reflektoren lassen den Fußgänger sogar rund 150 Meter weit leuchten. Hinzu kommt, dass nach Angaben des "Kuratoriums Gutes Sehen" 30% der Deutschen für die jetzigen Verhältnisse nicht gut genug sehen können. Als Faustregel empfehlen diese Experten, zu überprüfen, ob ein Autobahnausfahrtsschild aus 100 m gelesen werden kann. Bereits bei einer Fehlsichtigkeit von 1 Dioptrie verkürze sich dieser Abstand auf 25 m.

Was bedeutet dies aus verkehrsrechtlicher Sicht:
In der Mehrzahl der Fälle wird eine Quote, also eine Teilschuldverteilung, vom Gericht festzustellen sein. Dabei gilt es aus Sicht des Fahrers darzulegen, das nicht gegen das Sichtfahrgebot verstoßen wurde, während der Fußgänger darlegen wird, dass er sich angemessen verhalten hat und gut sichtbar war. Häufig werden Gutachter hinzuzuziehen sein. Wie die eingangs geschilderten Urteile belegen, geht es um die gerichtliche Beurteilung des Einzelfalles. Aufgrund der oft so schweren Verletzungen der Fußgänger sind die Schäden oft immens und aufgrund der Folgekosten (Pflege, Rente, künftige Behandlungen und Schmerzen etc.) nicht genau zu beziffern.

Fußgänger wie auch Fahrer sind jeweils gut beraten, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der sich mit diesen Details auskennt.