AXA Lebensversicherung AG muss mit vielen Widersprüchen rechnen

AXA Lebensversicherung AG muss mit vielen Widersprüchen rechnen
10.11.2016205 Mal gelesen
Viele Kunden der AXA Lebensversicherung AG haben durch die Möglichkeit, den Widerspruch auszuüben die Chance, viel Geld zu sparen!

Versicherungsnehmer haben ein ewiges Widerspruchsrecht

Viele Kunden eines Versicherungsinstitutes - auch die der AXA Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können diesem Vertrag noch heute widersprechen - also viele Jahre nach Vertragsschluss. Dies ist rechtlich zulässig, obwohl die eigentlich geltende gesetzliche Widerspruchsfrist bereits längst abgelaufen ist. Grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsgeber gegenüber dem Versicherungsnehmer - also dem Verbraucher - eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat. Die Widerspruchsfrist beginnt in einem solchen Fall nie an zu laufen, sodass den betroffenen Lebensversicherungsverträgen de facto "ewig" widersprochen werden kann.

Effektiv vorsorgen durch späten Widerspruch

Die Konditionen von Lebensversicherungen bei der AXA Lebensversicherung AG, sowie auch anderen Versicherungsnehmern bundesweit sind heute deutlich attraktiver für Verbraucher. Die alten Versicherungsverträge hingegen erwiesen sich als verhältnismäßig teuer und deswegen für den Kunden als unvorteilhaft.  Zwischen den Jahren 1994 und 2007 wurden Verträge oftmals nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen, bei dem der Kunde erst nachträglich wichtige Vertragsdokumente auf dem Postweg erhielt. 2008 wurde diese Vorgehensweise bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für unzulässig erklärt. Eine weitere negative Komponente alter Versicherungsverträge bei der AXA Lebensversicherung AG ist die Kopplung der Versicherungssumme an ein riskantes Finanzgeschäft, etwa im Rahmen einer sog. Fondsbindung. Oftmals entpuppte sich diese als Nachteilhaft, da die versprochenen Gewinne ausblieben. Das lag u.a. an Fehlinvestitionen; stagnierende Zinsen und Kurseinbrüche ließen die erhofften Renditen ausbleiben. Von einer Kündigung sehen die meisten Versicherten jedoch weiterhin ab. Denn bei einer Kündigung wird grundsätzlich nur der der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt. Dabei handelt es sich um eine von der Versicherung bemessene Summe, die als Ausgleich für die gezahlten Beiträge fungiert. Der ausgezahlte Bertrag ist jedoch im Normalfall sehr niedrig, sodass der Verbraucher mit vielen Verlusten rechnen muss. Die Ausübung des Widerspruchsrechts stellt nun eine durchaus attraktive Alternative dar. Auf die Erklärung des Widerspruchs hin wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Anstatt des Rückkaufswertes, erhält der Kunde fast alle eingezahlten Beiträge zurück. 

AXA Lebensversicherung AG belehrt lückenhaft

Grundsätzlich ist die AXA Lebensversicherung AG dazu verpflichtet, dem Lebensversicherungsvertrag eine vollständige, eindeutige, sowie präzise Widerspruchsbelehrung beizufügen. Unterlässt das in den Vertragsschluss involvierte Kreditinstitut dies, so ist die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft. Für den Verbraucher entsteht dann das rechtlich vorteilhafte "ewige" Widerspruchsrecht. Die AXA Lebensversicherung AG hat es oftmals unterlassen, in der Widerspruchsbelehrungzu verdeutlichen, dass der Widerspruch grundsätzlich in Textform zu erheben ist. Da die Textform eine Erleichterung gegenüber der Schriftform ist, wird der Verbraucher durch diese Formulierung unnötig verwirrt. Das dieser Verstoß zur Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung führt, ist von dem Bundesgerichtshof entschieden worden.

Werdermann | von Rüden verhilft zum erfolgreichen Widerspruch!

Grundsätzlich sollte eine sorgfältige Prüfung des eigenen Versicherungsvertrages durch professionelle Juristen vorgenommen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Widerspruch eine bestehende Möglichkeit zur Trennung von der teuren Versicherung ist. Nur so kann in Zukunft effektiv und rentabel Vorsorge betrieben werden. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Unsere Experten beraten Sie umfassend und geben eine realistische Einschätzung über Ihres Aussichten ab! 

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein! 

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail (info@wvr-law.de) oder Telefon (030 - 200 590 77 11) zur Verfügung!