Bußgeldbescheid flattert ins Haus...

anwalt24 Fachartikel
17.04.2011995 Mal gelesen
Sie kennen die Situation: Sie sind zu schnell gefahren, vielleicht kann man Ihnen den Verstoß sogar durch ein Foto nachweisen, der Verstoß erweist sich als vermeintlich „überzeugend“.

 Ihre Vermutung wird durch den Anwalt "an der Ecke" bestätigt. Er hat die Ermittlungsakte beigezogen, dort ist "alles in Ordnung", sprich der Eichschein des Gerätes liegt vor, die Messbeamten können ihre Schulungsnachweise belegen, die Messstelle ist vorbildlich vermessen worden. Schließlich weist der Richter in einem "Blauen Brief" schon vorsorglich darauf hin, dass es beim Bußgeld bleibt, man sich also den Weg zum Gericht sparen kann. Die Akte kann eigentlich geschlossen werden, denn auch der freundliche "Kiezanwalt" legt Ihnen die Einspruchsrücknahme nahe, damit Kosten und Ärger erspart bleiben.

Eile mit Weile: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß ich, dass die Flinte oft zu früh ins Korn geworfen wird. Viele Kollegen beschäftigen sich zu wenig mit den sog. Richtlinien der Bundesländer für die Geschwindigkeitsüberwachung. Hierbei handelt es sich um interne Dienstanweisungen, wie Geschwindigkeitsmessungen im Einzelnen durchgeführt werden müssen. So ist beispielsweise festgelegt, in welcher Entfernung zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt werden darf. Besondere Bedeutung hat die Richtlinie, wenn der Betroffene im Bereich des die Geschwindigkeitsbeschränkung anordnenden Schildes oder am Ortseingang geblitzt worden ist. Zwar führt die Nichtbeachtung der Richtlinie nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Messung. Dennoch können die Rechtsfolgen für den Kraftfahrer gemildert werden. So hat der Verteidiger eine gute Argumentationsgrundlage für das Absehen vom Fahrverbot oder für die Herabsetzung der Geldbuße, vielleicht sogar unter die Punktegrenze.

Ein Fahrverbot für einen Berufsfahrer kann eine wirtschaftliche Katastrophe darstellen. Gerade Selbständige können ein einmonatiges Fahrverbot kaum noch mit Urlaub überbrücken, denn wer kann sich schon einen Monat Urlaub leisten? Aber auch Angestellte beißen beim Chef mit der Bitte eines einmonatigen Urlaubs auf "Granit". Hilft nur noch der Weg zum Gericht. Gerichte sperren sich zunehmend, das Fahrverbot "abkaufen" zu lassen, wer Punkte in Flensburg hat, kann nur noch "beten", dass der Richter Milde walten lässt . oder sich an einen Verkehrsanwalt wenden. Liegt vielleicht der Fall des "Augenblicksversagens"  vor? Das ist immer dann der Fall, wenn der zur Last gelegte Verkehrsverstoß nicht auf grober Pflichtwidrigkeit, sondern nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht. Das kann z.B. beim schlichten Übersehen eines Verkehrszeichens, was jedem auch noch so aufmerksamen Kfz-Führer passieren kann, der Fall sein.

 

DENKEN SIE DARAN (1)

Ihr Verteidiger muss vortragen: Der Verteidiger muss die von ihm festgestellten (oder bloß behaupteten) Umstände beim Amtsgericht vortragen, um so die Annahme des Ausnahmefalls zu begründen. Hierbei ist Ihre Unterstützung wichtig, denn Sie müssen Ihrem Anwalt besondere Umstände rund um die Messung mitteilen. Ist z. B. das Schild schwer erkennbar gewesen, ist das ein wichtiger Hinweis für den Verkehrsanwalt.

Beweisanträge bewirken manchmal Wunder: Richter hassen Beweisanträge, denn sie streuen Sand ins Getriebe des Gerichtes. Kürzlich hatte ich den Beweisantrag gestellt, dass eine durchgeführte Geschwindigkeitsüberwachung nicht den aufgestellten Richtlinien entsprochen hatte und bat um Beiziehung der Akten bzw. Richtlinien durch das Gericht. Da dem Gericht die Richtlinie selber im konkreten Fall nicht bekannt war, scheute es den Aufwand einer weiteren Verhandlung und stellte das Verfahren ein. Ideal für den Mandanten, der schon alle Hoffnungen aufgegeben hatte.

Ein bisschen Glück spielt auch mit: Anwaltliches Know-how alleine reicht nicht, manchmal hat selbst der beste Anwalt mehr Glück als Verstand. Bußgeldverfahren kommen nämlich gelegentlich durch Zufälle zur Einstellung. In einem kniffligen Bußgeldverfahren erschienen die geladenen Polizeibeamten drei Mal nicht zum Termin. Daraufhin stellte der entnervte Richter das Verfahren ein. Bei Bußgeldern im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist die Einstellungswahrscheinlichkeit sogar besonders hoch, denn das Ausbleiben von Zeugen gehört fast schon zur Tagesordnung.

Trauen Sie niemals einer Ampel: Die Qualität der Blitzfotos ist oft so schlecht, dass eine Überführung des Verkehrssünders der Behörde misslingt. Wer ohne anwaltliche Vertretung zahlt, hätte sich das Geld sparen können, denn regelmäßig stellt die Behörde das Verfahren nur bei anwaltlicher Vertretung ein. Sie sind nicht verpflichtet, auf dem Anhörungsbogen Angaben zum Fahrer zu machen. Meine Empfehlung: Füllen Sie den Anhörungsbogen erst gar nicht aus.

 

URTEIL IN STICHWORTEN

Fahrverbot und Kündigung des Arbeitsgebers: Amtsgerichte bügeln Anträge, vom Fahrverbot abzusehen, oft mit der Bemerkung ab, die bloße Behauptung, dass der Arbeitsplatz gefährdet sei, reiche nicht aus. Dies sah das OLG Köln anders: In Fällen des Regelfahrverbotes hat der Betroffene keine besondere Darlegungs- und Beweislast. Es reiche daher aus, wenn der Kraftfahrer zur Begründung seines Antrages ein Schreiben des Arbeitgebers beilegt, dass er im Falle der Anordnung eines Fahrverbotes gekündigt wird.

 

DENKEN SIE DARAN (2)

Wer den Sachverständigen beauftragt: Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt. Beim Haftpflichtschaden muss der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer für den Schaden des Geschädigten aufkommen. Beim Kaskoschaden erbringt der Versicherer des unfallversicherten Fahrzeugs gegenüber dem Versicherungsnehmer die bedingungsgemäß geschuldete Leistung.

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