Kündigung erhalten? Was tun?

Kündigungsschutz Abfindung
16.01.201932 Mal gelesen
Auch wenn man schon einmal eine Kündigung erhalten hat, wird die Situation selten zur Routine. Es ist ein Ausnahmezustand, der – selbst wenn man damit gerechnet hat – einem oft erstmal den Boden unter den Füßen wegzieht.

Umso wichtiger ist es, jetzt schnell Klarheit darüber zu erhalten, ob die Kündigung wirksam ist und was gegebenenfalls sonst noch zu beachten ist.  

Ein versierter Anwalt kann helfen. Die Kosten für einen Anwalt übernimmt z.b. eine Rechtsschutzversicherung, wenn diese für Arbeitsrecht besteht, oder der Arbeitnehmer, der gerade seine Einnahmequelle verloren hat, ist in den meisten Fällen berechtigt, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Angaben zum Deckungsschutz erteilt die Rechtsschutzversicherung. Ob Prozesskostenhilfe in Frage kommt, kann im Gespräch mit dem Anwalt geklärt werden. Wichtig ist es, jetzt schnell Hilfe von einem Anwalt zu bekommen. Wir vergeben Termine innerhalb von 3 Werktagen und rufen Sie schnellstmöglich zurück, wenn beim ersten Anruf in unserer Kanzlei ein persönliches Gespräch am Telefon nicht möglich war.

Auch bei nur kurzer Betriebszugehörigkeit, oder wenn Sie sich innerlich schon damit abgefunden haben, bei diesem Arbeitgeber nicht weiter tätig sein zu wollen, ist es gegebenenfalls trotzdem ratsam, sich gegen die Kündigung zu wehren.

Immer häufiger berichten unsere Mandanten, dass man bei der Bundesagentur für Arbeit zu hören bekommen habe, warum man sich nicht gegen die Kündigung gewehrt habe. Hier droht gegebenenfalls eine Sperrzeit bei dem Bezug von Arbeitslosengeld.

Auf Fragen bezüglich der Abgeltung von Urlaub, Überstunden und - wichtig für die neue Bewerbung - die Abfassung eines ordentlichen Arbeitszeugnisses, werden Sie im Rahmen der Beratung durch den Anwalt Antworten erhalten.

Wir coachen sie während des Arbeitsgerichtsprozess und gleichen mit Ihnen die Strategie flexibel ab, sodass aus der Situation das bestmöglichste Ergebnis erzielt werden kann.

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