Abgasskandal - Volkswagen startet Rückruf. So wahren Sie Ihre Rechte.

Kauf und Leasing
03.02.2016265 Mal gelesen
Volkswagen hat den Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen gestartet und verspricht „Autos ohne Abstriche“.

Der Rückruf von rund 2,4 Millionen Diesel-Autos von Volkswagen ist mit dem VW Amarok gestartet. Der Markenvorstand der Konzern-Kernmarke VW, Herbert Diess, betonte laut einer Meldung der deutschen Presseagentur: Sie seien zuversichtlich, daß im Laufe dieses Jahres alle Fahrzeuge abgearbeitet werden. Für Kunden dauere das Umrüsten weniger als eine Stunde. Die vom Abgas-Skandal betroffenen Autofahrer müßten nach der Umrüstung ihrer Wagen keine Nachteile bei Verbrauch, Leistung oder Geräuschentwicklung fürchten.

Wie lange der Rückruf dauert "kann man bei einem Rückruf dieser Größenordnung nicht verlässlich vorhersagen", sagte KBA-Sprecher Stephan Immen unlängst in der Süddeutschen Zeitung. "Der Hersteller ist verpflichtet, die Abgasmanipulation zu beseitigen." Die Maßnahme sei darauf ausgerichtet, die Fahrzeuge in den ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Konnten die geforderten Änderungen nicht durchgeführt werden, weil der Halter sich zum Beispiel geweigert hat, seinen Wagen in die Werkstatt zu bringen, erlischt im Zweifel die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Das Auto dürfe dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Solche Absichtsbekundungen und Zeitfenster sind für die Käufer dieser Fahrzeuge unzumutbar. Zuwarten verschlechtert Ihre Rechte, da Fristen einzuhalten sind. Solange die Nachbesserung lediglich angekündigt oder deren Ende nicht absehbar ist, können Käufer neuwertiger Fahrzeuge, solange die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen, u. U. sogar die Neulieferung eines Fahrzeugs verlangen, mitunter ohne Nutzungsersatz.

Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag setzt dabei im Wesentlichen voraus, daß das erworbene Fahrzeug einen Mangel hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Ein weiterer Gesichtspunkt, ob Ansprüche bestehen, ergibt sich daraus, ob sich  aufgrund der umstrittenen Software der Wert eines Fahrzeuges erheblich verschlechtert hat. Ein solcher Wertverlust ist möglich und wäre ein sog. merkantiler Minderwert. Den Wertverlust regelt der Markt. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 434 BGB verschiedene Arten von Sachmängeln. Die Rechtsfolgen bei Sach- und Rechtsmängeln im Kaufrecht sind in § 437 BGB genannt: Rücktritt vom Vertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Zu beachten ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers (d.h. des Autohändlers) umfaßt nicht den Verschleiß und gilt nur zwischen diesem und dem Käufer. Die Sachmängelhaftung gilt für Neufahrzeuge 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers.

Davon abzugrenzen ist die Garantie des Herstellers. Diese garantiert die Behebung von Mängeln, die nach den Vorgaben des Herstellers auftreten.

Ein durch VW erklärter Verzicht auf die Einrede der Verjährung für Sachmängel kann daher nicht für die Vertragshändler abgegeben werden.

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist bei der gegebenen Sach- und Rechtslage angezeigt. Vertrauen Sie nicht auf konzerngesteuerte Maßnahmen.

 

Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.

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