Abgasskandal: LG Kempten zum Anspruch des Käufers auf Zahlung des Minderungsbetrages

Abgasskandal: LG Kempten zum Anspruch des Käufers auf Zahlung des Minderungsbetrages
10.04.2017322 Mal gelesen
LG Kempten: Kein Anspruch auf Nachlieferung, wenn Modellreihe, aus dem das Fahrzeug stammt, nicht mehr hergestellt wird. Jedoch Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages.

LG Kempten: Kein Anspruch auf Nachlieferung, wenn Modellreihe, aus dem das Fahrzeug stammt, nicht mehr hergestellt wird. Jedoch Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages. Dies hat das LG Kempten durch Urteil vom 29.03.2017 (13 O 808/16) entschieden

Der Kläger hatte im August 2011 einen neuen VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2,0 l TDU 103 kW (140 PS), 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe DSG von der beklagten VW-Vertragserhändlerin zum Preis von knapp 37.000 EUR erworben. Ins Fahrzeug war der mit einer manipulierten Steuersoftware ausgerüstete Motor EA 189 eingebaut.

Im Januar 2016 forderte der Kläger die Beklagte zur Nachlieferung auf und erhob nachfolgend Klage.

Das Gericht hat den Hauptantrag auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Modellreihe von VW nicht mehr hergestellt wird. Der Anspruch auf Nachlieferung sei somit wegen Unmöglichkeit untergegangen.

Es bestehe jedoch ein Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages, so das Gericht weiter. Das Gericht sei überzeugt, dass sich sich der Abgasskandal bei Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den erzielbaren Preis auswirken wird.

Das Gericht erachte den verbleibenden Minderwert, der dem Fahrzeug als Makel verbleibt, bei einem Satz von 10 % des Kaufpreises. Die Höhe der  Minderungsquote beziehe sich allein auf das vorliegende Verfahren und habe keine Allgemeingültigkeit hat, so das Gericht weiter.

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