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Schadensersatz statt der Leistung

 Normen 

§§ 280 - 283 BGB

 Information 

Sekundärer Schadensersatz.

Der Schadensersatz statt der Leistung wird auch positives Interesse genannt: Der Gläubiger ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages gestanden hätte.

Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 281 - 283 BGB. Der Gläubiger muss dem Schuldner u.a. eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung setzen. Dabei ist es ausreichend, wenn er deutlich macht, dass dem Schuldner nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht ("umgehend"). Nicht erforderlich ist die Bestimmung eines Endtermins (BGH 18.03.2015 - VIII ZR 176/14, BGH 12.08.2009 - VIII ZR 254/08).

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Aufwendungsersatz verlangen.

Nach dem Urteil BGH 22.06.2005 - VIII ZR 281/04 kann der Käufer eines Hundes grundsätzlich Schadensersatz statt der Leistung in der Form des Ersatzes der Operationskosten verlangen. In dem entschiedenen Urteil wurde der Anspruch aufgrund des Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen abgelehnt.

Hinweis:

Der Schadensersatz statt der Leistung ist von dem Schadensersatz neben der Leistung zu unterscheiden. Siehe insofern den Beitrag "Schadensersatz", hier wird auch eine Abgrenzung aufgezeigt zwischen den beiden Leistungsarten für den Bereich des Werkvertragsrechts.

 Siehe auch 

Kaufvertrag - Schadensersatzpflicht

Rücktritt - zivilrechtlicher

Werkvertrag - Gewährleistung und Schadensersatz

Ady: Schadensersatz statt der Leistung bei Vermögens- und Nichtvermögensschäden; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2003, 13

Bredemeyer: Zur Abgrenzung der Schadensarten bei § 280 BGB; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2010, 71

Knoche/Höller: Schadensersatz statt der Leistung nach Bewirkung der Hauptleistung; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2003, 26

Ostendorf: Die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung - Versuch einer Neubetrachtung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 2833

Ramming: Vorzeitiges Rücktrittsrecht und Schadensersatz statt der Leistung; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2003, 412

Tetenberg: Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung; Juristische Arbeitsblätter - JA 2009, 1