Europäischer Gerichtshof im Kampf gegen Luftfahrtkartelle

Kartellrecht
12.02.201826 Mal gelesen
Im Frühjahr 2012 hatte die EU-Kommission gegen vier Luftfahrtkartelle empfindliche Geldbußen verhängt. Die Geldbußen wurden nun von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt.

Auch Logistikunternehmen wie Kühne Nagel aus Hamburg und die Deutsche Bahn müssen nach dieser Entscheidung nun tief in die Tasche greifen.

Den wettbewerbswidrigen Absprachen auf der Spur

Die EU-Kommission hatte bereits 2012 gegen mehrere Unternehmen und Frachtdienste Geldbußen von insgesamt 169 Millionen Euro verhängt, nachdem herausgekommen war, dass die Unternehmen verschiedene Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Luftfrachtmarkt angewandt hatten. In einem Zeitraum von 2002-2007 sollen die Unternehmen wettbewerbsfeindliche Absprachen getroffen haben und damit vier verschiedene Kartelle gebildet haben. Zu den Betroffenen Unternehmen gehören Kühne Nagel aus Hamburg sowie die Deutsche Bahn.  

Die vier Kartelle betrafen etwa unterschiedliche Aufschläge auf Dienstleistungen bei der Zollabfertigung, wie einen Hauptsaisonaufschlag oder einen Währungsausgleichsfaktor. Die Aufschläge bei Zollabfertigungen von Ausfuhren aus dem Vereinigten Königreich, die elektronische Übermittlung von Vorabinformationen über Frachteinfuhren in die Vereinigten Staaten und anderen Absprachen sollten insbesondere dazu dienen, möglichen Währungsrisiken zu begegnen. Im Ergebnis handelte es sich nach Ansicht der Kommission aber um kartellrechtswidriges Verhalten.

Unternehmen wehren sich - aber ohne Erfolg

Nach Offenlegung der Vorgehensweisen und dem darauf folgenden Kommissionsbeschluss hatten mehrere Unternehmen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses erhoben und  versucht zumindest eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen. Das EuG blieb allerdings standhaft und behielt für eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen die Geldbuße aufrecht. Die eingelegten Rechtsmittel beim EuGH blieben nun ebenfalls ohne Erfolg.

EuGH hält Höhe der Geldbußen für gerechtfertigt

Der EuGH hat im Ergebnis das gesamte Vorbringen der Unternehmen zurückgewiesen und die von der EU-Kommission verhängten Geldbußen bestätigt. Insbesondere hätten die EU-Kommission und das Gericht bei der Berechnung der Höhe der Geldbußen auf den Wert der Umsätze im Zusammenhang mit den Speditionsdiensten der betroffenen Handelsrouten abgestellt. Damit seien die Geldbußen im Ergebnis auch an der richtigen Berechnungsgrundlage angelehnt worden und damit in ihrer Höhe auch gerechtfertigt.

Auch Fluggesellschaften bereits abgemahnt

Bereits 2010 deckte die Europäische Union in einem ähnlichen Kartellverfahren gegen internationale Luftfrachtunternehmen wettbewerbswidrige Absprachen auf. Die bis dahin höchste Geldbußen von insgesamt rund 800 Millionen Euro wurde gegen elf Unternehmen und Fluggesellschaften verhängt, weil diese sich beispielsweise bei der Höhe der Kerosinzuschläge abgesprochen hatten. Die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa entging damals einer Bestrafung, weil sie als erstes Unternehmen die EU-Kommission über das Kartell informiert hatte und als Kronzeuge wertvolle Informationen lieferte.  

Weitere Informationen zum Thema gibt es auch hier https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html