Wursthersteller muss zahlen – illegale Preisabsprachen im sogenannten „Wurstkartell“

Kartellrecht
15.10.2018105 Mal gelesen
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat nun der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes in Düsseldorf den Wurstwarenhersteller Franz Wittmann GmbH & Co. KG zu einer saftigen Geldbuße wegen verbotener Preisabsprachen verurteilt.

Kartellverstöße im großen Stil

Dem jetzigen Urteil des OLG Düsseldorf geht ein jahrelanger Rechtsstreit im Kartellrecht voraus. Bereits 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Aufgrund einer Gesetzeslücke, die später als "Wurstlücke" bekannt wurde, konnten sich viele Unternehmer den Geldbußen entziehen. Nur etwa ein Drittel des eigentlichen Bußgeldes gelangte später tatsächlich in die Staatskassen.

Durch das Urteil des OLG Düsseldorf (Urteil v 02.10.2018 Az.: V-6 Kart 6/17) wird sich diese Summe nun doch noch weiter erhöhen, denn die Richter verurteilten den Wurstwarenhersteller Franz Wittmann GmbH & Co. KG wegen verbotener Preisabsprachen und Verstoßes gegen wettbewerbswidriger Vereinbarungen zu einer Geldbuße in Millionenhöhe.

Hohe Geldbußen für jahrelange Absprachen

Die Richter sahen es im Ergebnis als erwiesen, dass sich der Wurstkonzern zwischen April 1997 bis Juli 2009 an einem Kartell in der Fleischbranche beteiligt hatte. Durch die verbotenen Preisabfragen zwischen 20 Unternehmen sollten bei Rohstoffpreiserhöhungen von Schweine- und Geflügelfleisch gegenüber den großen Lebensmitteleinzelhandelsketten möglichst einheitliche und zeitgleiche Preiserhöhungen stattfinden. Vereinbart wurde so z.B. der Zeitpunkt der Preiserhöhung. Im Ergebnis sollten die, durch die Rohstoffpreiserhöhungen verursachten Mehrkosten an den Lebensmittelkonzern weitergegeben werden, die ohne eine solche Absprache nicht möglich gewesen wäre.
Vor allem aufgrund der Dauer der verbotenen Absprachen und dem in diesem Zeitraum betroffenen Umsatz sahen die Richter die Geldbuße von rund 6,5 Millionen Euro gegen die Franz Wittmann GmbH & Co. KG und nochmal 350.000 Euro gegen ihren persönlich haftenden Gesellschafter als gerechtfertigt an. 

Gesetzeslücke mittlerweise geschlossen

Die damalige Gesetzeslücke, die als "Wurstlücke" bekannt wurde, half vielen den Unternehmen aus dem Kartellskandal um die Wurstwarenhersteller ihrer Haftung zu entgehen. Durch eine gesellschaftliche Umstrukturierung wurden haftende Tochterunternehmen vom Markt genommen, während ihre Mutterkonzerne keine Verantwortlichkeit traf. Mit der darauffolgenden Gesetzesänderung im Kartellrecht konnte diese Haftungslücke geschlossen werden, sodass nunmehr auch Rechtsnachfolger in die Verantwortung genommen werden können.

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