Greenpeace darf Müller-Milch weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnen

Internet, IT und Telekommunikation
22.09.2010537 Mal gelesen
In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Greenpeace Müller-Milch weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnen darf. Eine Verfassungsbeschwerde des Herstellers nicht angenommen, weil die Klage "insbesondere" keine Aussicht auf Erfolg" habe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-081.html

Das Unterlassungsverlangen der Molkerei Müller war zuvor vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden, da der Begriff "Gen-Milch" für sich genommen "substanzarm" sei und sich der Bedeutungsgehalt erst aus dem Kontext ergebe in dem die Äußerung getätigt wurde. Hier aber habe Greenpeace zum Ausdruck gebracht, daß sich der Ausdruck auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln beziehe.

Die Molkerei Müller sah durch diese Entscheidung eine "Verletzung ihrer Berufsfreiheit, eine verfassungswidrige Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" und legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde wg. mangelnder Aussicht auf Erfolg nicht an und schloss sich im wesentlichen der Entscheidung des BGH an.

In dem Streit ging es insbesondere um das ständige Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und den hierdurch betroffenen Rechten anderer. Nicht allgemein bekannt ist, daß auch Organisationen (hier: der Verein Greenpaece) sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können und auch Unternehmen durch Äußerungen verletzt werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Äußerung das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigung beeinträchtigt wird.

Dies wird insbesondere dann relevant, wenn Äußerungen durch die Presse (Zeitungen, Fernsehen, Internet u.a.) publiziert werden.

Die Einschätzung, ob eine Äußerung noch unter das Recht auf Meinungsfreiheit fällt oder die Interessen des Betroffenen überwiegen ist ein juristisches Spezialgebiet, daß eine genaue Kenntnis der Gesetzeslage und vor allem der aktuellen Rechtssprechung voraussetzt.

Die Kanzlei Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist im Bereich Medienrecht (Presserecht, Recht der Persönlichkeitsverlatzungen) spezialisiert und berät und vertritt neben Personen auch Verlage, Organisationen und Unternehmen bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch Äußerungen.