Branchenbuchabzocke durch „Deutsches Firmenregister“-USTID-Nr.de

Branchenbuchabzocke durch „Deutsches Firmenregister“-USTID-Nr.de
20.12.2015232 Mal gelesen
In den letzten Tagen häufen sich bei uns Anfragen zur DR-Verwaltung AG. Diese verschickt Rechnungen über 474,67 Euro, zum Teil auch bereits Mahnungen über 479,67 Euro. Betroffen sind vor allem Unternehmer aus der Dienstleistungsbranche. Grund für die Rechnung soll angeblich eine Eintragung auf der Seite „USTID-Nr.de“ sein oder wie es laut Briefkopf heißt „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.

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Die Betroffenen fanden zuvor ein Schreiben mit der fettgedruckten Überschrift "Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" in ihrem Briefkasten. Dieses wurde von der DR Verwaltung AG mit Sitz in Bonn verschickt. Sie ist im dortigen Handelsregister unter HRB 19927 eingetragen.

"Deutsches Firmenregister" Schreiben sieht aus wie ein behördliches Formschreiben

Das Formular ist aus unserer Sicht bewusst so gestaltet, dass man es für ein behördliches Formschreiben halten soll. Im "Kleingedruckten" stehen zahlreiche rechtliche Fachbegriffe, mit denen wohl die wenigsten etwas anfangen können. Versteckt dazwischen befindet sich ein Hinweis darauf, dass man mit seiner Unterschrift einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Die Firmendaten sollen dann ein Jahr lang in der Datenbank ustid-nr.de hinterlegt werden. Zudem soll sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Ähnliches Vorgehen wie bei den Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

Hierbei handelt es sich unserer Ansicht nach um einen Fall von Branchenbuchabzocke, wie seinerzeit bei der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE). Aufgrund der äußerlichen Aufmachung des Schreibens und der Aufforderung zur Überprüfung der Richtigkeit der in einer Tabelle aufgeführten Daten über die eigene Firma entsteht - zumindest beim flüchtigen Überfliegen - schnell der Eindruck, dass es sich um einen Korrekturabzug eines amtlichen Registers handelt. Hinsichtlich der GWE haben mehrere Gerichte entschieden, dass kein Anspruch auf Zahlung besteht. Begründet wurde das insbesondere damit, dass es sich um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB handelt. Hinsichtlich des Formulars des "Deutsches Firmenregister" gibt es hingegen noch keine Entscheidungen.

Ob darin auch ein versuchter Betrug zu sehen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hatte jedenfalls für eine Abofalle im Internet entschieden, ein Betrug auch durch Verschleierung der Kostenpflicht begangen werden kann (BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 616/12).

Was kann man tun, wenn man eine Rechnung oder Mahnung der DR Verwaltung bekommen hat?

Der wichtigste Rat lautet: nicht voreilig zahlen!

Wir sind der Meinung, dass es höchst zweifelhaft ist, ob hier überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Wie die rechtliche Situation aussieht, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Dabei kommt es unter anderem auf den genauen Wortlaut des jeweiligen Formulars und die näheren Umstände an. Betroffene Unternehmer sollten sich daher von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wir stehen hierzu gerne zur Verfügung.

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