Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis voll verantwortlich

Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis voll verantwortlich
31.08.2015271 Mal gelesen
Justizminister Heiko Maas hat angekündigt, mit den Verantwortlichen bei Facebook Gespräche über das Löschen von Nazi-Kommentaren zu führen. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke sieht Facebook schon jetzt in der Pflicht zum Handeln:

"Facebook zieht sich gerne auf den Standpunkt zurück, als reiner Technikdienstleister nicht für die Inhalte der Nutzer verantwortlich zu sein. Das ist grundsätzlich auch korrekt, da Plattformbetreiber in Europa eine besondere Haftungsprivilegierung genießen. Da diesen Dienstleistern nicht zugemutet werden kann, jedes Posting vorab zu prüfen, haften sie erst ab Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten."

Genau das ist im Fall von Facebook aber der springende Punkt. Mittlerweile haben tausende Nutzer volksverhetzende Kommentare an das Unternehmen gemeldet. Facebook löscht trotzdem nicht und sieht keinen Verstoß gegen die selbst gesetzten Gemeinschaftsstandards.

Facebook muss mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rechnen

Dass Facebook sich auf die eigenen Standards beruft, halte ich für einen schlechten Witz. Auch wenn das Unternehmen seine Europazentrale in Irland hat, muss es sich natürlich an die deutschen Gesetze halten. Und die sind eindeutig: Löscht Facebook nach Kenntnis die rechtswidrigen Inhalte nicht, haftet das Unternehmen selbst. Es wäre also an der Zeit, dass die ersten Staatsanwälte sich die Verantwortlichen bei Facebook zur Brust nehmen und Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Online-Halten der Kommentare einleiten. Facebook kann sich auch nicht darauf berufen, mit der Prüfung der Meldungen überfordert zu sein. Der Konzern macht Milliardengewinne und muss dann eben einen Teil davon für die Beschäftigung weiterer Juristen aufwenden.

Auch Betreiber von Facebook-Seiten sind verantwortlich

Verantwortlich sind im Übrigen auch die Betreiber von Facebook-Fanpages, sofern dort volksverhetzende Kommentare gepostet werden.Genau wie Facebook selbst müssen auch die Seitenbetreiber handeln, wenn sie Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten haben. Andernfalls kommen sie selbst in die Haftung. Eine Pflicht sämtliche Kommentare eigeninitiativ auf Rechtswidrigkeit zu prüfen, gibt es jedoch nicht. Bekommen Seitenbetreiber ein Posting gemeldet, müssen sie selbst die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung vornehmen. Wer nicht selbst in die Haftung kommen will, wird also im Zweifel lieber löschen.

Täter sind nicht anonym

Doch auch die eigentlichen Täter müssen verfolgt werden. "Hier stehen Polizei und Staatsanwaltschaft Möglichkeiten zur Verfügung, von denen - im Rahmen der vorhandenen dünnen Personaldecke - auch Gebrauch gemacht wird. Über eine Anfrage bei Facebook können die Behörden die IP-Adresse eines anonym postenden Täters erhalten. Die IP-Adresse kann dann vom jeweiligen Internetprovider einer echten Person zugeordnet werden, so dass der Täter ermittelt werden kann.

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