Die Datenschutz-Revolution

Die Datenschutz-Revolution
21.06.2015349 Mal gelesen
Was bringt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung?

... titelte das Handelsblatt diese Woche - das europäische Datenschutzrecht soll reformiert werden. Die sog. Datenschutz-Grundverordnung, die seit Jahren in der Diskussion ist und immer wieder verändert wurde, soll jetzt schnell verabschiedet werden. Bei Inkrafttreten würde diese Verordnung direkt in allen europäischen Mitgliedsstaaten gelten, ohne daß sie in nationales Recht umgesetzt werden muß.

Bereits jetzt schon ist es so, daß jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, wenn regelmäßig mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind!

In vielen Unternehmen wird diese Vorgabe immer noch nicht eingehalten. Auch Datenschutzerklärungen finden sich auf vielen Internet-Seiten nicht, obwohl dies zwingend vorgeschrieben ist.

Im Gesundheitsbereich ist das Ganze noch strenger: jeder Arzt und jede Klinik benötigt z. B. einen Datenschutzbeauftragten, weil sensible Daten, nämlich Gesundheitsdaten, verarbeitet werden.

Nun drohen durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung weitere Verschärfungen: bislang sind die Bußgelder, die die Datenschutzbehörde verhängen kann, überschaubar. Künftig sollen die Strafen bis zu 2 % des Jahresumsatzes betragen, wenn es nach dem Willen der Kommission und Mitgliedsstaaten geht. Das EU-Parlament plädiert sogar für 5 %.

Solche Strafen könnten zu einer enormen Belastung werden, aber Ziel ist, daß die Unternehmen die Strafen beim Datenschutz nicht einfach von vornherein einplanen.

Die beste Lösung des Ganzen, egal, welche Regelungen die neue EU-Verordnung enthalten wird: denken Sie vorausschauend für Ihr Unternehmen und setzen Sie rechtzeitig einen Datenschutzbeauftragten ein!

Im übrigen müssen auch Ihre Lieferanten und Vertragspartner die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten - kontrollieren Sie dieses mit der Hilfe eines Datenschutzauditors!

Wir helfen Ihnen gerne dabei!