Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf: Hohe Strafen für unerlaubte Telefonwerbung

Internet, IT und Telekommunikation
30.07.2009645 Mal gelesen

Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf von Justizministerin Zypries, nach dem Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt werden sollen.

Der Entwurf sieht für unerlaubte Telefonwerbung Geldbußen gegen Firmen von bis zu 50.000 Euro vor. Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. So gilt bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei langfristigen Verträgen - etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters - muss der Kunde seine Einwilligung dazu in schriftlicher Form bestätigen. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen.

Der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen.

 
RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)
 
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