Facebook ignoriert deutsche Gesetze und ändert zum 01.01.2015 erneut seine Nutzungsbedingungen

Facebook ignoriert deutsche Gesetze und ändert zum 01.01.2015 erneut seine Nutzungsbedingungen
27.11.2014300 Mal gelesen
Seit gestern bekommen Facebook-Nutzer eine Notiz der Plattform, in der sie über die Aktualisierung der Bedingungen und Richtlinien von Facebook informiert werden. Facebook begründet die Änderungen wie folgt: „ Wir möchten dazu beitragen, dass du verstehst, wie Facebook funktioniert und wie du deine Informationen kontrollieren kannst“. Dem Wortlaut nach also nur Änderungen zum besseren Verständnis von Facebook? IT Anwalt Christian Solmecke fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und erklärt weshalb Facebook sich rechtswidrig verhält.

Besserer Überblick zum Datenschutz

Facebook will nach eigener Aussage den Nutzern dabei helfen ihre Privatsphäre besser zu schützen. Zu diesem Zweck stellt Facebook seinen Nutzern nun gekürzte Datenschutzbestimmungen und zahlreiche Aufklärungsvideos zur Verfügung. Im Bereich "Grundlagen zur Privatsphäre" bekommen die Nutzer schnell eine Antwort auf häufig gestellte Fragen. Der Nutzer erfährt wie er festlegen kann, wer von seinen Freunden, welche Beiträge sieht. "Offen bleibt allerdings nach wie vor die zentrale Frage, in welcher Form Facebook Nutzerdaten speichert, wie diese Daten intern verwendet und an Dritte weitergegeben werden", kritisiert Medienanwalt Solmecke.

Verbesserte Werbeanzeigen

Wer nach dem 1. Januar 2015 noch Facebook nutzt, ist automatisch damit einverstanden, dass ihm verbesserte Werbeanzeigen gezeigt werden, die auf den genutzten Apps und Webseiten basieren. Verbesserte Werbeanzeigen bedeuteten zwangsläufig eine noch genauere Auswertung personenbezogener Daten. Facebook-Nutzer haben jedoch die Möglichkeit diese Funktion abzuschalten. "Das heißt jedoch nicht, dass die Facebook Nutzer von Werbeanzeigen gänzlich verschont werden", betont IT-Anwalt Christian Solmecke. "Im Gegenteil: Facebook-Nutzer werden dazu aufgefordert preiszugeben welche Informationen sie besonders interessieren und zu welcher Zielgruppe sie gehören. Je mehr Informationen Facebook hat, desto besser können die Daten an potentielle Werbeträger weiterverkauft werden." Facebook erstellt weiterhin anhand der Aktivitäten der Nutzer entsprechende Werbeprofile.

Neue Anwendungen

Facebook Nutzer, die bereits Zugriff auf Funktionen wie "Freunde in deiner Nähe" haben, werden darüber informiert, dass bei einer Mitteilung des Standorts, beispielsweise Speisekarten von Restaurants in der Nähe oder gezielt Statusmeldungen von Freunden in der Umgebung angezeigt werden. Facebook versucht wie bei den Werbeanzeigen den Newsfeed der Nutzer noch personalisierter zu gestalten. "Schon jetzt sammelt Facebook solche standortbezogenen Daten und macht sie auch Dritten zugänglich. Da es sich hier allerdings um höchstpersönliche Informationen handelt, wäre datenschutzrechtlich auch ein gesondertes Einverständnis der Nutzer vonnöten, welches derzeit jedenfalls nicht eingeholt wird", erklärt Anwalt Solmecke.

WhatsApp nicht betroffen

Facebook versichert, dass die ebenfalls mit dem Konzern verbundenen Anwendungen Instagram und WhatsApp nicht von den Aktualisierungen der Nutzungsbedingungen betroffen sind. RA Solmecke ist sehr skeptisch: "Nutzer sollten sich nicht zu früh freuen. Facebook lebt von den Daten seiner Nutzer. Jede Personalisierung, die zunächst attraktiv für den Nutzer wirkt, dient dazu noch mehr Daten zu sammeln und noch präzisere Profile der Nutzer zu erstellen, die für Werbeträger von Interesse sind".

Änderungen treten ohne Einwilligung der Nutzer ein

Facebook gewährt seinen Nutzern eine Woche Zeit, um die geplanten Änderungen zu kommentieren. Die Einführung der neuen Regelungen ist zum Anfang des Jahres geplant. Auf die explizite Zustimmung der Nutzer wird hier keinen Wert gelegt. "Das ist rechtswidrig", erklärt IT-Anwalt Solmecke. "Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden. Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde den neuen AGB zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderungen rechnen müssen. Anlässe hierfür wären z.B. eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Hier trifft keine der beiden Möglichkeiten auf Facebook zu. Somit ist die Änderung nach deutschem Recht illegal und nicht wirksam. Ich gehe davon aus, dass Verbraucherschützer nun entsprechend reagieren und den US-Konzern mit Hilfe eines Klageverfahrens vor deutschen Gerichten zur Einsicht zwingen werden."

  

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