Manipulation von Nutzer-Inhalten durch Facebook: Psychoexperiment ist rechtswidrig

Internet, IT und Telekommunikation
30.06.2014263 Mal gelesen
Am Wochenende haben die Medien berichtet, dass Facebook für eine Studie die Auswahl der Inhalte, die den Nutzern in ihrer Timeline angezeigt werden, manipuliert hat. Nach übereinstimmenden Medienberichten soll dies nach den Nutzungsbedingungen von Facebook möglich sein. Weshalb diese Auffassung rechtlich sehr bedenklich ist, erläutert IT-Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE.

Was hat Facebook gemacht?

Im Rahmen eines im Jahr 2012 durchgeführten Experimentes sollen fast 700.000 Facebook-Nutzer einen manipulierten Newsfeed gesehen haben. Die Nutzer wurden dabei in zwei Gruppen aufgeteilt. Einem Teil wurden fast nur negative Einträge der Facebook Freunde gezeigt. Bei dem anderen Teil war es genau umgekehrt. Eine Woche lang dauerte das Experiment. Das Ergebnis der Studie: Die Stimmung der Nutzer lässt sich manipulieren. Die Emotionen der Facebook Nutzer konnte durch die Auswahl der gezeigten Informationen entsprechend beeinflusst werden.

Facebook Klausel ist unwirksam

Die Medien äußerten sich gegenüber diesem Experiment erstaunlich unkritisch. Angeblich sei dieser Eingriff durch die Nutzungsbedingungen bei Facebook gerechtfertigt. Nach dem Inhalt einer Klausel erklärt sich der Nutzer zur Freigabe seine Daten für "Analyse, Tests und Forschung" bereit. Fraglich ist jedoch, ob diese Klausel rechtlich zulässig ist. RA Christian Solmecke ist da skeptisch:" Ich halte die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook für unwirksam. Die Einräumung von derart weitgehenden Befugnissen verstößt gegen § 307 BGB. Der Nutzer wird durch das unentgeltliche Bereitstellen seiner persönlichen Daten zu Forschungszwecken auf unangemessene Weise benachteiligt. Ein solcher Blankoscheck für die willkürliche Nutzung von Daten wäre überdies nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen, die das Kammergericht Berlin in dem von Verbraucherschützern erstrittenen "Freundefinder" Urteil vom 24.01.2014, Az. 5 U 42/12 aufgestellt hat. Das Gericht stellt in diesem Urteil fest, dass zahlreiche Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen von Facebook gegen deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Facebook hat gegen die Nichtzulassung zur Revision durch das Kammergericht Berlin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Ich rechne jedoch damit, dass der Bundesgerichtshof die Rechtsauffassung des Landgerichtes Berlin und des Kammergerichtes Berlin bestätigen wird".

Nähere Informationen auch zu der Rechtswidrigkeit der Nutzungsbedingungen anderer sozialer Netzwerke wie Google , YouTube, Twitter und XING - können Sie unserer Serie zu Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke entnehmen.

 

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