Gewerbeauskunft-Zentrale: Staatsanwaltschaft geht gegen Abzocker vor

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07.10.2013342 Mal gelesen
Bereits viele Unternehmen sind auf die Maschen von Branchenbucheintragsdiensten – wie vor allem der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) – hereingefallen. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen diese dubiose Firma.

Vorsicht vor Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale

Gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE-Wirtschaftsinformations GmbH) ermittelte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bereits seit einiger Zeit vor allem wegen Betrugsverdachtes. Grund dafür sind Schreiben, die von der äußeren Aufmachung den Eindruck erwecken, als würden sie von einer Behörde stammen und es ginge um die Korrektur von Daten in einem öffentlichen Gewerberegister. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um keinen Korrekturausdruck, sondern einen kostenpflichtigen Basiseintrag zum Preis von 570 Euro für eine Laufzeit von 24 Monaten. Diese Abofalle ist jedoch für einen Laien kaum erkennbar.

Gewerbeauskunft-Zentrale: Razzia

Nachdem insgesamt 4500 Selbstständige gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale Strafanzeige gestellt haben, führten Polizei und Staatsanwaltschaft eine Razzia laut einer aktuellen Meldung eine Razzia bei insgesamt 16 Unternehmen im Raum Köln durch, die mit diesem Unternehmen kooperiert haben sollen.

Selbstständige können in Abofalle geraten

Wir sind gespannt, wie es in dieser Sache nach Abschluss der Ermittlungen weiter geht. Bereits mehrere Gerichte haben hier einen Zahlungsanspruch der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) verneint und dabei auf eine Grundsatzentscheidung des BGH vom 26.07.2012 (Az. VII ZR 262/11) berufen. Selbstständige und Gewerbetreibende als Zielgruppe sollten vorsichtig sein und die Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale nicht unterschrieben zurückschicken. Wer auf diese Branchenbuchabzocke hereingefallen ist, sollte nicht einfach zahlen, sondern sich beraten lassen.

Bei gerichtlichem Mahnbescheid ist Eile geboten

Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie nicht nur eine gewöhnliche Mahnung der Gewerbeauskunft-Zentrale, sondern sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben. Hier ist schnelles Handeln geboten. Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid muss binnen 2 Wochen ein Widerspruch eingelegt werden, weil er sonst ohne Prüfung der Rechtslage bestandskräftig wird. Viele Gerichtsentscheidungen sind bislang zu Gunsten der abgezockten Unternehmen ergangen. Die genaue Beurteilung hängt aber von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab (vor allem dem Layout und dem Wortlaut der jeweiligen Schreiben).

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