OLG Hamburg: Disclaimer im Onlineshop ist wettbewerbswidrig

Internet, IT und Telekommunikation
02.10.2013302 Mal gelesen
Vor allem Online-Händler sollten mit der Verwendung von einem Disclaimer im Onlineshop vorsichtig sein. Ansonsten müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg.

Der Betreiber von einem Onlineshop verwendete unter der Überschrift "Rechtliche Hinweise" den folgenden Disclaimer:

"Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden."

Hiergegen beantragte ein Konkurrent den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Hamburg wies diesen zunächst einmal zurück. Hiergegen legte der Konkurrent jedoch erfolgreich Beschwerde ein.

Gericht stuft Disclaimer als AGB ein

Das Oberlandesgericht Hamburg erließ mit Beschluss vom 10.12.2012 (Az. 5 W 118/12) die begehrte einstweilige Verfügung gegen den Online-Händler. Die Richter stuften dabei den Text interessanterweise als AGB-Klausel ein, obwohl sie nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt war.

Verstoß gegen Transparenzgebot durch Disclaimer

Diese Bestimmung soll auf jeden Fall gegen das Transparenzgebot des § 307 abs. 2 BGB verstoßen. Denn der Verbraucher werde durch die gewählte Formulierung darüber im Unklaren gelassen, ob sich der Betreiber Irrtümer und Fehler hinsichtlich bei den Angaben im Katalog jede Verbindlichkeit vorbehalten möchte. Aus diesem Grunde könnte es sich überdies um eine unangemessene Klausel handeln. Dies könne aber wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot dahingestellt bleiben. Hinsichtlich dieses Verständnisses verweist das Gericht darauf, dass der Verbraucherschutz bei allgemeinen Geschäftsbedingungen eine strenge Auslegung gebietet nach dem Grundsatz der sogenannten verbraucherfeindlichsten Auslegung. Aus diesem Grunde ist dieser Dislaimer als rechtswidrig anzusehen.

Zumindest Betreiber von einem Onlineshop sollten daher am besten keinen Disclaimer verwenden. Wir beraten Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Webseite inklusive des Impressums und einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung abmahnsicher gestalten und sich vor einer Haftung schützen können.

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