Internetvertragsfallen - 100 Free SMS, eine neue Definition von kostenlos

Internet, IT und Telekommunikation
22.02.20081954 Mal gelesen

In der großen weiten Welt des Internets tummeln sich immer mehr schwarze Schafe. Unter dem Deckmantel kostenloser SMS- und sonstigen Servicedienstleistungsversprechen  werden insbesondere Jugendliche im Wege undurchsichtiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen in ein Vertragsverhältnis gedrängt.

Die zwielichtigen Internetfirmen setzen auf Themen, die hauptsächlich junge Leute ansprechen. Die Webseiten 100smsfree.de, freesms100.de, smsfree24.de, sms-heute.com, sms-sofort.com und smscore.de beispielsweise locken mit dem Versand kostenloser SMS.

Hierbei wird auf den Seiten der Eindruck erweckt, man müsse sich nur anmelden, seine Daten eingeben und schon könne man in großem Maße kostenlose SMS versenden.

Das böse Erwachen kommt ein paar Tage später, wenn der Nutzer in seinem E-Mailfach eine Rechnung findet. Wird diese nicht umgehend bezahlt, verschicken die Firmen Mahnungen und setzen Inkassobüros auf die Nutzer an. Diese entwerfen in ihren Schreiben wilde Drohszenarien, die über ein gerichtliches Mahnverfahren bis hin zu Strafanzeigen reichen, um die Jugendlichen einzuschüchtern. Viele Jugendliche vertrauen sich aus Angst  ihren Eltern nicht an und zahlen die geforderten Summe. Dies bedeutet aber nicht, dass der Spuk automatisch beendet ist. Ein Jahr später flattert die nächste Rechnung ins Haus, da der Jugendliche angeblich ein 2 Jahres-Abo abgeschlossen hat.

Fast alle Angebote sind so konzipiert, dass für den Nutzer der Eindruck entsteht, er nehme eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch. Tatsächlich ist die Dienstleistung nur für einen sehr kurzen Zeitraum kostenlos, in den meisten Fällen keine 24 Stunden.  

Der Preis und die einzelnen Voraussetzungen stehen in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand versteckt, obwohl gerade der Preis einer der wesentlichsten Punkte des Vertrages ist. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. In diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.

Ist der Nutzer noch minderjährig, lässt sich die Forderung noch einfacher abwehren. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig.

Darüber hinaus hält der größte Teil der erforderlichen Widerrufsbelehrungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die Widerrufsfristen sind teilweise viel zu kurz und eine ordnungsgemäße Belehrung findet ebenfalls nicht statt.

Jugendliche und Eltern sollten sich in diesen Fällen nicht einschüchtern lassen. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Wenn Sie eine solche Rechnung erhalten, legen Sie bei der Firma schriftlich Widerspruch ein. Diese "Verträge" werden auf unsaubere Art geschlossen und haben vor keinem Gericht bestand.

Werden Sie trotz Widerspruch weiterhin belästigt, schalten Sie einen Anwalt ein. In 99% der Fälle geben die Firmen spätestens dann den Versuch auf, ihre unberechtigten Forderungen bei Ihnen einzutreiben.