“Handygate”: Abgeordnete legen Verfassungbeschwerde ein

Internet, IT und Telekommunikation
29.05.2013302 Mal gelesen
Zwei Abgeordnete des sächsischen Landtags haben eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen einer großflächigen Rasterung von Mobilfunkdaten im Februar 2011 in Dresden eingelegt.

Bei dem Datensammel-Skandal, dem sogenannten Dresdner "Handygate", hatten die sächsischen Behörden während einer Anti-Nazi-Demonstration mittels "nichtindividualisierter Funkzellenabfragen" massenhaft Handydaten gesammelt. Betroffen davon waren neben den Demonstranten auch zehntausende Anwohner, Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte, so die Meldung der Linksfraktion.

Rechtswidrige Maßnahme

Zwei Landtagsabgeordnete der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, klagten dagegen. Das Amtsgericht Dresden erklärte zunächst seine eigene Anordnung der Funkzellenabfrage als rechtmäßig. Das Landgericht Dresden wiederum stellte am 17. April 2013 die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme für die Dresdner Südvorstadt fest und ordnete die Löschung der gespeicherten Daten an.

Allerdings habe das Landgericht die Beschwerde gegen die 48-stündige Funkzellenabfrage verworfen, so die Meldung der Linksfraktion weiter. Nach Angaben der Linken sind dabei bei dieser Funkzellenabfrage 81.229 Verkehrsdaten und 35.748 Bestandsdaten erhoben und gespeichert worden. Dagegen habe man nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Darin wird die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) sowie des Grundrechts der Unverletzlichkeit des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so die Meldung weiter.

Im vorliegenden Fall sei der Eingriff in das Grundrecht besonders hoch, da massiv Daten völlig unbescholtener Bürger gesammelt worden seien. Die Verfassungsbeschwerde sei stellvertretend für die tausenden Betroffenen, die mit Name und Anschrift bei den Behörden gespeichert wurden, eingelegt worden, so der Landtagsabgeordnete Falk Neubert.