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Demonstration

Normen

Art. 8 GG

VersammlG

Bundesländer mit eigenen Versammlungsgesetzen (Stand Sept. 2020):

Information

Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,

  • die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer bestimmten Thematik zu wecken,

  • über ein bestimmtes Thema zu informieren bzw. seine Meinung kundzutun

    oder

  • eine bestimmte Handlung zu verhindern.

Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.

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