Demonstration
Bundesländer mit eigenen Versammlungsgesetzen (Stand Sept. 2020):
Bayern (Art. 13 ff. BayVersG)
Berlin (VersFG BE)
Niedersachsen (NVersG)
Sachsen (§§ 14 ff. SächsVersG)
Sachsen-Anhalt (VersammlG LSA)
Schleswig-Holstein (VersFG SH)
Eine Demonstration ist eine öffentliche Versammlung (Versammlungsfreiheit) als Aufzug oder Kundgebung mit dem Ziel,
die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu einer bestimmten Thematik zu wecken,
über ein bestimmtes Thema zu informieren bzw. seine Meinung kundzutun
oder
eine bestimmte Handlung zu verhindern.
Die Zulässigkeit einer Demonstration / Gegendemonstration unterliegt den verfassungsmäßigen Anforderungen der Demonstrationsfreiheit.