And the Oscar (-recht) goes to.....

Internet, IT und Telekommunikation
31.07.2012270 Mal gelesen
Die weltberühmte Oscar-Trophäe verliert einen Teil ihres deutschen Markenrechts. Das hat nun das Landgericht Berlin mit Urteil vom 24.07.2012 (Az.: 16 O 512/11) entschieden. Das Landgericht Berlin hat die "Acadamy of Motion Picture Arts and Sciences" verurteilt, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den Bereich Spielfilm zu löschen.

Die "Acadamy of Motion Picture Arts and Sciences" hat sich in verschiedenen Ländern die Marke an dem begehrten Filmpreis schützen lassen, darunter auch in Deutschland. Laut Justizsprecher bezog sich der Markenschutz auf "verschiedene Bereiche der wirtschaftlichen Nutzung", darunter auch Film und Werbeartikel.

Die Academy müsse der Löschung ihrer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Bildmarke (Foto der Oscar-Skulptur) für sämtliche eingetragenen Waren- und Dienstleistungen einwilligen, weil sie diese Marke im Inland entgegen dem Markengesetz nicht rechtserhaltend genutzt habe.

Der Schutz sei nämlich davon abhängig, ob die Bildmarke "Oscar" hierzulande auch wirklich genutzt werde. Im Hinblick auf die Nutzung des "Oscar-Mannes" in Filmen war das Gericht davon nicht überzeugt und gab der Klage zumindest teilweise statt. Marken müssen - nach Ablauf einer fünfjährigen Benutzungsschonfrist - für diejenigen Waren- und Dienstleistungen für die sie eingetragen sind im geschäftlichen Verkehr auch benutzt werden. Andernfalls können sie wegen Nichtbenutzung gelöscht werden.

Die Academy wird gegen die Entscheidung höchstwahrscheinlich Berufung einlegen.

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort?

Werdermann | von Rüden
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstr. 9
10117 Berlin

Telefon: 030 - 200590770
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de

Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:

www.abmahnhelfer.de

www.wvr-law.de

Die Rechtsanwälte Werdermann | von Rüden Berlin beraten kleine und mittelständische Unternehmen in Berlin und Bundesweit.

Rechtsanwalt Nico Werdermann betreut Mandanten auf den Gebieten des Urheber-, Medien- und IT-Rechts.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden unterstützt Mandant bei wettbewerbsrechtlichen Problemen, wie zum Beispiel einer Abmahnung oder einer Einstweiligen Verfügung. Weiterhin werden Mandanten auch auf den Gebieten Markenrecht und Gewerblicher Rechtsschutz unterstützt.

Gerne begrüßen Rechtsanwalt Werdermann und Rechtsanwalt von Rüden Sie in den Kanzleiräumen in Berlin Mitte, Oberwallstr. 9 in 10117 Berlin, direkt am Hausvogteiplatz.