Ist eine Berichterstattung über junge Straftäter zulässig? Aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

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20.04.2012333 Mal gelesen
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage der Zulässigkeit der Wortberichterstattung über junge Prominentenkinder entschieden.

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2012, Az. 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 geht hervor, dass das BVerfG die von den Fachgerichten angenommene Regelvermutung des grundsätzlichen Vorrangs des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit, sobald schutzbedürftige Interessen von jungen Erwachsenen beziehungsweise Jugendlichen in Rede stehen, aus verfassungsrechtlicher Sicht als zu eng und undifferenziert einordnet. Denn diese Vermutung würde das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Abwägung übergehen.

Es ging in der Entscheidung um die beiden seinerzeit 16 und 18 Jahre alten Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht, die in der sog. "Freinacht" dabei beobachtet worden waren, wie sie zusammen mit einer Gruppe von Freunden Fahrräder traktierten, Blumen aus einem Blumenbeet herausrissen sowie den Telefonhörer in einer Telefonzelle abrissen. Sei wurden nach der Feststellung ihrer Personalien auf der Polizeiwacher entlassen, es wurde gegen keinen der beiden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darüber wurde auf einer Internetseite unter der Überschrift "Polizei schnappt Ochsenknecht-Söhne" berichtet: Es seien "die beiden Nachwuchsschauspieler und sänger nach wüster Randale in der Münchener Innenstadt von der Polizei verhört" worden.

Daraufhin klagten beide auf Unterlassung der Berichterstattung über den Vorfall als Sachbeschädigung sowie einzelner den Hergang betreffender Äußerungen, sie hatten in beiden Instanzen Erfolg. Allerdings hat dann die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die angegriffenen Entscheidungen aufgehoben - mit der Begründung, dass die Entscheidungen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzen würden. 

Die Entscheidung finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medienrecht & Wirtschaft
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