Danach sind künftig Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers unwirksam.
In der Pressemitteilung vom 06.03.2012 heißt es:
"Keine Freundschaftsanfragen ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers, kein unzureichender Hinweis bei der Registrierung eines neuen Facebook-Nutzers auf den Import von E-Mail-Adressen sowie Vertragsklauseln u.a. zur Nutzung von IP-Inhalten, Werbung und den "Facebook-Datenschutzrichtlinien" unwirksam: Auf Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat das Landgericht Berlin heute der Facebook Ireland Limited die Versendung entsprechender Anfragen an Dritte und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung sowie die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln untersagt."
Denn diese Werbepraxis von Facebook und die verwendeten Klauseln seien nach der Auffassung des Gerichts mit wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen sowie den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vereinbar.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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