FAREDS mahnt ab: Michael Mind Project feat. Bobby Anthony & Rozette - Rio de Janeiro

Internet, IT und Telekommunikation
19.02.2012363 Mal gelesen
Auch die Hamburger Kanzlei FAREDS mahnt weiter ab. Im Auftrag der Würselener Track by Track UG wird nun die unerlaubte Zuverfügungstellung des Musikstrückes Rio de Janeiro von Michael Mind Project verfolgt.

Die Musikfirma Track by Track Records UG aus Würselen bei Aachen lässt derzeit über die Hamburger Rechtsanwaltschafts GmbH FAREDS vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an der Tonaufnahme "Michael Mind Project feat. Bobby Anthony & Rozette - Rio de Janeiro" abmahnen. Dieses Musikstück soll als Teil der "German Top 100 Single Charts 28.11.2011" unerlaubt über eine sog. "Internet-Tauschbörse" weiterverbreitet und für Dritte zum Download angeboten worden sein.

Den Empfängern der mir vorliegenden Abmahnungen wird eine Urheberrechtsverletzung, begangen unter Zuhilfenahme ihres Internetanschlusses, vorgeworfen.

Dazu wird die verwendete IP-Adresse, der Dateiname samt Hash-Wert und der Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung mitgeteilt. Der Dateiname und die konkret zur Begehung der Urheberrechtsverletzung verwendete Software bleiben indes offen.

Den Abmahnungen ist  eine von FAREDS vorbereitete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Der Abgemahnte soll sich binnen weniger Tage verpflichten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das vorstehende Werk künftig ohne vorherige Zustimmung der Urheber der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz gefordert und ein pauschaler Vergleichsbetrag von 450 EUR angeboten. Dieser beinhalte die entstandenen Schadensersatz- und Rechtsverfolgungskosten.

Mein Rat: Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abgeben, da dieses ein Schuldanerkenntnis umfasst und zu weitgehend ist. Stattdessen ist zu empfehlen, umgehend den Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes einzuholen.

Schadensersatz kann nur von den Tätern einer Rechtsverletzung gefordert werden. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht kann nur nach einer Prüfung des Einzelfalls festgestellt werden. Darüber hinaus dürfte die geforderte Zahlung überhöht und zu reduzieren sein.

Die in der Abmahnung gesetzten kurzen Fristen sollten auf jeden Fall beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht.

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln