Aktuelle Frage rund um Ihr Internetrecht: Ich habe gehört, dass es ein neues Internetgesetz gibt. Welches Gesetz ist das? Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Berlin, antwortet

Internet, IT und Telekommunikation
19.04.20071482 Mal gelesen

Wer sich im Internet bewegt, sollte es unbedingt wissen: Am 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz in Kraft getreten. Das Telemediengesetz setzt die Vorgaben der europäischen E-Commerce-Richtlinie um. Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag ist zum selben Datum in Kraft getreten - in dessen viertem Abschnitt geht es ebenfalls um Telemedien. Der Begriff der "Telemedien" ist weit gefasst. Umgangssprachlich wird daher von einem "Internetgesetz" geredet, womit das Telemediengesetz gemeint ist.

Was sind Telemedien?

Während früher zwischen Tele- und Mediendiensten differenziert wurde, gibt es nun den Oberbegriff Telemedien. Sämtliche Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Telekommunikation oder Rundfunk darstellen, zählen zu Telemedien. Beispiel: Zu den Telemedien gehört u.a. Video on Demand, soweit er individuell abrufbar ist und sich nicht nach Form und Inhalt als Fernsehdienst an die Allgemeinheit richtet. Die Rundfunkregulierung der Länder wäre für einen solchen Fernsehdienst zuständig.

Telemedien sindweiterhin unter andererem

  • Werbe-Mails 
  • Online-Angebote von Waren/Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit 
  • Internet-Suchdienste

Keine Telemediensind unter anderem:

  • herkömmlicher Rundfunk
  • Life-Streaming
  • Webcasting

Was ist im Telemediengesetz geregelt, was ist im Rundfunkstaatsvertrag zu dem Thema Telemedien geregelt?

Im Telemediengesetz finden sich Regelungen über technische und wirtschaftliche Belange, während Gegenstand des vierten Abschnitts des Rundfunkstaatsvertrages inhaltliche Belange sind.