Fotoklau im Internet – Welche Möglichkeiten hat der Rechteinhaber?

Fotoklau im Internet – Welche Möglichkeiten hat der Rechteinhaber?
19.09.2011713 Mal gelesen
Wer feststellt, dass selbst erstellte Fotografien oder Lichtbilder von einem Dritten ohne Einwilligung verwendet werden, fragt sich in der Regel, welche rechtliche Handhabe hier besteht. Das Urheberrecht bietet dem Verletzten verschiedene Möglichkeiten gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen:

1. Rechtslage:

Die Rechtslage ist eindeutig. Das beliebte "copy-paste" von Lichtbildern im Internet stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Dem Verletzten stehen dabei folgende Ansprüche gegen den Verletzer zu:

  • Unterlassen
  • Auskunftserteilung über Art und Umfang der Verletzungshandlung
  • Schadensersatz

Der Anspruch auf Unterlassen kann dabei nicht alleine durch Löschung des betroffenen Internetangebotes erfüllt werden. Um die in der Regel bestehende Wiederholungsgefahr auszuschließen, ist erforderlich, dass eine sogenannte Unterlassungserklärung abgegeben wird.  Nur so kann "rein rechtlich" der Verstoß beendet werden.

Die Auskunftserteilung hinsichtlich der Verwendung des Lichtbildes dient der Vorbereitung des Schadensersatzanspruches. Hierbei bestimmen Art und Dauer der Verwendung, die Höhe des dem Verletzten zustehenden Betrages.  Für die Bestimmung der Zahlungshöhe werden dabei in der Regel die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zugrunde gelegt.  Diese bieten eine Übersicht über die marktübliche Vergütung für Bildnutzungsrechte.

 

2. Was sollte ich unternehmen, wenn ich einen Verstoß feststelle?

Sind Sie Urheber eines Lichtbildes und müssen Sie feststellen, dass ein Dritter ohne Ihre Einwilligung Ihr Bild verwendet, so ist zu empfehlen, diese Verwendung möglichst früh und beweissicher zu dokumentieren. Hierzu gehören:

  • Anfertigung von Screenshots des rechtsverletzenden Angebotes
  • Sicherung der Originale
  • Hinzuziehung von Zeugen

Wir raten davon ab, die Verletzer selbst anzuschreiben. In der Regel wird gar nicht reagiert, die Rechtslage zu eigenem Vorteil (falsch) wiedergegeben oder es werden - im Verhältnis zum Umfang der Verletzung - zu geringe Schadensersatzbeträge angeboten.

 

3.  Warum sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?

Eine effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch einen Rechtsanwalt bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • kostenneutrale Durchsetzung Ihrer Ansprüche . Gemäß § 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG muss der Verletzer die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts übernehmen. 
  • Rechtssichere Vorgehensweise insbesondere in Eilfällen (Fristen!)
  • Übersicht über die Höhe des zustehenden Schadenersatzes
  • Für den nicht seltenen Fall, dass der Verletzer ungenügend reagiert, ist die Hinzuziehung eines Anwaltes spätestens erforderlich, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen

Die Rechtsanwälte am Kreuztor haben Mandanten in hunderten Fällen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht erfolgreich vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung* Ihrer Reaktionsmöglichkeiten im Falle einer Urheberrechtsverletzung.
  •  eine schnelle und effektive Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sie können uns einfach den von Ihnen festgestellten Verstoß via E-Mail oder Telefon mitteilen. Wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung über das weitere Vorgehen auf:

Tel.: 0251 - 20 86 80 30

E-Mail: info@ra-kreuztor.de

 

Weitere Informationen finden Sie unter :  www.Internetrecht-NRW.de

 

*bis auf die jeweils anfallenden Telefongebühren.