Massenhafte Mobilfunkdatenerfassung – Verfassungsrechtsprofessor greift Gutachten des Datenschützers an

Internet, IT und Telekommunikation
16.09.2011641 Mal gelesen
Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin hat in dem Streit um die Rechtmässigkeit der Mobilfunkdatenerfassung ein weiteres Gutachten vorgelegt.

Darin stellt Battis fest, dass der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig mit seinem Bericht das Prinzip der Gewaltenteilung vollständig verkenne sowie, dass die Datenerfassung durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei insgesamt angemessen gewesen sei. Die Datenabfrage sei die einzige erfolgversprechende Maßnahme gewesen, um Straftätern bei der von Gewalt begleiteten Anti-Nazi-Demonstration im Februar in Dresden auf die Spur zu kommen.

Der Streit setzt sich also nunmehr mit weiteren Protagonisten fort, wobei der Professor mit seiner Einschätzung wiederum die Meinung des Innenministeriums stützt.

Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass Battis im Auftrag des sächsischen Innenministers Markus Ulbig tätig geworden ist und das Gutachten innerhalb kürzester Zeit, nämlich innerhalb einer Woche, abgefasst hat. Hinzu kommt, dass Battis nach eigenen Angaben keine Akteneinsicht hatte. Somit musste seine rechtliche Einschätzung von den Umständen des konkreten Falles losgelöst bleiben. Battis selbst räumt auch ein, dass man sich über die Verhältnismässigkeit der Datenerfassung durchaus streiten könne.

Nach wie vor bleibt also der Hauptstreitpunkt offen: die Frage, ob die massenhafte Mobilfunkdatenerfassung verhältnismässig und somit rechtmässig ist oder nicht.

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