Gewaltenteilung
Normen
Information
Nach Art. 20 II GG geht alle Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland vom Volke aus und wird durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Nach Art. 20 II GG geht alle Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland vom Volke aus und wird durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.