Aktuelles rund um die Abmahnwelle gegen mutmaßliche Tauschbörsennutzer, T-Com will IP-Adressen zukünftig nur noch sieben Tage speichern: Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Berlin, informiert

Internet, IT und Telekommunikation
21.02.20072061 Mal gelesen

Hoher Seegang herrscht rund um die Abmahnwelle gegen mutmaßliche urheberrechtsverletzende Tauschbörsennutzer. Die Entwicklung von "Sturmschäden" haben sich manche Beteiligte wohl anders vorgestellt. In den letzten Monaten wurden Internet-Provider von Anfragen im Zusammenhang mit  Urheberrechtsverletzungen regelrecht überschwemmt. Hintergrund: Anwaltskanzleien vertreten Unternehmen der Musikindustrie, die Urheberrechtsverletzungen von Nutzern von Peer-to-peer-Netzwerken bzw. Tauschbörsen unterbinden wollen. Auf der Suche nach den Tätern wenden sich die Kanzleien an die Staatsanwaltschaft und stellen Strafanzeige. Besteht entsprechender Tatverdacht nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft, kann eine Auskunft über IP-Adressen bei Providern eingeholt werden, über deren Zugang User urheberrechtsverletzende Handlungen begangen haben sollen.

aktuelle Trendwende
Internet-Provider beginnen jetzt die Notbremse zu ziehen. Nach einer Veröffentlichung von www.heise.de vom 20.02.2007 werden nun insbesondere dynamisch vergebene IP-Adressen für DSL-Kunden bereits nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Nach "heise online" sollen Anfragen von Strafverfolgern bei Telekom und Arcor bereits in Leere laufen - wenn sich das Auskunftsbegehren auf Daten bezieht, die älter als sieben Tage sind. T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf habe erklärt, dass die T-Com IP-Adressen zukünftig statt 80 Tagen nur sieben Tage speichern wolle. Allerdings werde sich die technische Umsetzung in den Systemen noch einige Monate hinziehen. Die Daten sollten ausschließlich zum Schutz von Internet-Zugangsplattformen und zu der Missbrauchsbekämpfung im Internet gespeichert werden. Mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sei dies abgestimmt. Hintergrund: Nach rund drei Jahren Rechtsstreit hatte Ende letzten Jahres der Bundesgerichtshof die Berufung der Deutschen Telekom gegen das Urteil des des Landgerichts Darmstadt (Az. 25 S 118/2005)- wonach die T-Online AG die IP-Adresse des klagenden Flatrate-Nutzers nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen musste, soweit sie die Daten zu abrechnungstechnischen Gründen ermittelt hatte - aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Umsetzung der EU-Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung
Die derzeitige Entwicklung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sinnvoll und erfreulich. Die durch den Beschluss in der Praxis aktuelle Trendwende in der Datenspeicherung kann allerdings schon bald wieder ein Ende finden. Deutschland ist zu der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bis spätestens zum 15.03.2009 in nationales Recht verpflichtet. Es muss gefürchtet werden, dass dann weitaus längere Speicherungsfristen gesetzlich normiert werden.