Wie focus.de gestern abend berichtet hat, hätten die Innenminister "einhellig eine schnelle Einigung der Koalition über die Vorratsdatenspeicherung" gefordert.
Anti-Terror-Gesetze
Die Anti-Terror-Gesetze, die die Innenminister grundsätzlich verlängern wollen, sind zum Jahresende befristet. Laut focus.de hätte sich der Düsseldorfer SPD-Minister Jäger allerdings zu dem Aspekt der Notwendigkeit der Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze dahingehend eingeschränkt geäußert, dies gelte nicht für alle dieser Gesetze. Einiges sei überflüssig, aber manches sei wichtig.
Vorratsdatenspeicherung
Als Reaktion auf die Vorfälle vom 11. September 2011 und die Terroranschläge von Madrid und London am 15. März 2006 hat die Europäische Union eine Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie erlassen. Nach der Richtlinie müssen TK-Unternehmen TK-Verkehrsdaten für den Zeitraum zwischen 6 Monaten und 2 Jahren speichern und diese Daten unter bestimmten Voraussetzungen den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stellen. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen umgesetzt. Dabei war "nur" eine 6-monatige Speicherfrist der Daten vorgesehen, was also am unteren Rand der oben genannten EU-Richtlinie lag. Doch am 2. März 2010 urteilte dazu das Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz ist verfassungswidrig.
Vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Deutschland im April zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie gemahnt hat, ist der nun veröffentlichte Bericht des Centrums für Europäische Politik lesenswert. Darin wird kritisiert, dass die Umsetzung einer Richtlinie angemahnt wird, obwohl die EU-Kommission selbst Unzulänglichkeiten daran erkannt hat
Quick Freeze
In der Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 10.06.2011 heißt es, dass auch auf europäischer Ebene an einer Überarbeitung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie gearbeitet werde. Die Bundesjustizmisterin hat nun einen auf dem "Quick-Freeze-Verfahren" basierenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Dabei sollen Verkehrsdaten anlassbezogen gesichert, d.h. "eingefroren", werden. Dann sollen die "eingefroreren" Daten mit richterlicherer Zustimmung Ermittlern zur Verfügung gestellt werden, d.h. "aufgetaut", werden können. Um Straftaten im Internet zu verfolgen, soll eine kurze Datenspeicherung von sieben Tagen möglich gemacht werden. So sollen bei einem konkreten Verdacht dynamische IP-Adressen Personen zugeordnet werden können.
Aktuelle Informationen über die Mindestspeicherfrist von TK-Daten finden Sie hier.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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