Vertrag über Cloud Computing - Was ist zu beachten?

Internet, IT und Telekommunikation
08.06.2011862 Mal gelesen
Cloud-Computing scheint mittlerweile mehr als eine IT-Modeerscheinung zu sein. Wenn Leistungen in die Wolke ausgelagert werden, bedarf es einer sicheren Basis. Feil Rechtsanwätle geben Tipss für die Vertragsgestaltung.

Verträge für Cloud Computing haben einige Besonderheiten. Neben dem bedeutungsvollen Thema Datenschutzsind viele andere Bereiche sorgfältig zu regeln, um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern zu ermöglichen. Dabei können durchaus Anleihen bei Outsourcing-Verträgen genommen werden.

Bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern empfiehlt sich eine klare Vereinbarung über das geltende Recht. Andere Rechtsordnungen können Besonderheiten enthalten, die bei Vertragsbeginn nicht endgültig zu übersehen sind, es sei denn, es wird insoweit eine spezialisierte Kanzlei, die die Auswirkungen der ausländischen Rechtsordnung einschätzen kann, bei der Vertragsgestaltung hinzugezogen. Daneben sollte möglichst ein deutscher Gerichtsstand für juristische und gerichtliche Auseinandersetzungen gewählt werden.

Gerade bei ausländischen Vertragspartnern sollte sorgfältig überlegt werden, welche Eskalations- und Konfliktlösungsmöglichkeiten es gibt. Häufig ist die gerichtliche Hilfe nicht der richtige Weg für eine Konfliktlösung. Gerichtsverfahren dauern Monate und Jahre und tragen erhebliche Unsicherheiten in sich. Vielfach hat sich dann die eigentliche Krisensituation längst überholt.

Viele Verträge über Cloud-Computing-Leistungen haben einen mietrechtvertraglichen Schwerpunkt. Zu der rechtlichen Prüfung gehört die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen, die bei fehlenden vertraglichen Vereinbarungen gelten, interessengerecht sind.

Ein Vertrag über Cloud Computing sollte als weitere Schwerpunkt das Thema "Exit-Management" haben. Wenn der Vertrag ausläuft oder beispielsweise durch eine außerordentliche Kündigung beendet wird, ergeben sich viele technische und organisatorische Fragen. Wenn sich dazu keine detaillierten vertraglichen Regelungen finden, steht ein Kunde oft hilflos da. Hier sollte gerade am Beginn des Vertrages sehr viel Mühe verwendet werden, die Regelungen handhabbar im Vertrag niederzuschreiben. Aus unserer Praxis empfehlen wir, dabei nicht nur auf vertragliche Absicherungen, sondern auch die technischen Absicherungen eines Ausstiegs aus dem Vertrag anzuschauen.

 

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