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Outsourcing

Normen

Gesetzlich nicht geregelt

Information

Abgabe von bisher durch eine interne Abteilung ausgeführten Aufgaben an ein externes Unternehmen bzw. Ausgliederung von Unternehmensteilen.

Ziel des Outsourcing ist in den meisten Fällen eine Kostenreduzierung, da bestimmte Arbeitsleistungen von Fremdfirmen kostengünstiger erbracht werden. In der Praxis werden z.B. die Aufgaben des Facility Managements ausgegliedert.

Die Ausgliederung/Fremdvergabe erfüllt in den meisten Fällen die Anforderungen an einen Betriebsübergang.

In dem Urteil BAG 26.01.2011 - 4 AZR 159/09 hat das BAG die Frage, ob mithilfe einer Betriebsnorm i.S.d. § 3 Abs. 2 TVG eine für das betriebliche Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Belegschaft unmittelbar bindende Regelung gerichtet auf Unterlassung von Maßnahmen des Outsourcings rechtswirksam möglich ist, ausdrücklich offen gelassen.

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